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Mischungen alkoholhaltiger Flüssigkeiten dem Gewichte nach.
Es sei das absolute Gewicht der geistigen Flüssigkeit der
einen Sorte — G, ihr Alkoholgehalt in Gewichtsprocenten
— g, das absolute Gewicht der geistigen Flüssigkeit zweiter
Sorte sei — A, ihr Alkoholgehalt in Gewichtsprocenten — a, das
absolute Gewicht der gemischten geistigen Flüssigkeiten sei P, ihr
Alkoholgehalt in Gewichtsprocenten — p, so ergibt sich dar
aus die Fundamentalgleichung:
PXp — GXg-!-AXa.
Mittelst dieser Gleichung lassen sich alle vorn gestellte
Fragen lösen, und es läßt sich daraus was immer für eine
Größe bestimmen, wenn die andern gegeben sind, wobei es
sich von selbst versteht, daß das absolute Gewicht der gemischten
Flüssigkeit — P immer gleich ist den absoluten Gewichten der
beiden mit einander gemischten Flüssigkeiten — G und A, d. h.
P = G + A.
Z. B. Erster Fall. 1000 K' Weingeist — G von 80
pCt. Alkoholgehalt u g sollen gemischt werden mit 1200 §s
Branntwein — A von 30 pCt. Alkoholgehalt — a. Hier ist
P — 1000 -+- 1200 — 2200 K', und der Alkoholgehalt dieser
gemischten Flüssigkeit nach der vorstehenden Gleichung:
_ GXg + AXa
woraus:
1000 X 80 + 1200 X 30
22ÖÖ
52.72 pCt.
Zweiter Fall. Man hätte starken Weingeist von 85
pCt. und schwachen Weingeist von 50 pCt. Alkoholgehalt;
man will aber einen Weingeist von 75 pCt. Alkoholgehalt ha
ben. In welchem Gewichtsverhältnisse find hierzu die beiden
Sorten Weingeist zu vermischen?
In der Gleichung:
PXp = GXg + AXa.
Statt P, p, g und a die Werthe gesetzt, erhält man:
(G + A) 75 = G X 85 + A X 50
75 G + 75A = 85G-{-50A
25 A — 10 G,
woraus die Proportion:
G : A - 25 : 10,