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gar keine Schwierigkeit zu-überwinden ist; sie sind sehr einfach
und leicht ausführbar.
Nicht so ist dieses der Fall bei Mischungen geistiger Flüs
sigkeiten dem Rauminhalte nach.
Würden geistige Flüssigkeiten von ungleichem Alkoholgehalte
bei ihrer Vermischung mit einander oder mit Wasser keine Zu
sammenziehung oder Raumverminderung erleiden, so wäre die
Rechnung ebenso einfach, wie bei Mischungen dem Gewichte
nach. Aber sie ziehen sich zusammen, und obwohl Meißner
und Andere die Größe dieser Zusammenziehung für procentische
Gemische von Alkohol und Wasser durch directe Versuche aus
gemittelt haben, so ist sie doch unbekannt bei allen Gemischen
dieser Art, die nicht direct ans Alkohol und Wasser gemacht
werden. Da nun die geistigen Flüssigkeiten im Handel nicht
nach dem absoluten Gewichte, sondern nach dem Raummaße
verkauft werdeu, so muß das Jnhaltsmaß derselben hier in
vorzüglichen Betracht gezogen werden. Nebstdem ist dabei auch
die Kenntniß des Alkoholgehaltes derselben nothwendig.
Den Letzteren ermittelt man auf dreierlei verschiedene Weise,
nämlich:
1) nach Gewichtsprocenten,
2) nach Jnhaltsmaßprocenten,
3) nach der Gradhaltigkeit.
Nach diesen Abtheilungen soll der folgende Absatz behan
delt werden.
Mischungen alkoholhaltiger Flüssigkeiten nach dem Inhalts
maße.
I. Für die Beurtheilung des Alkoholgehaltes der
selben nach Gewichtsprocenten.
In diesem Falle wird die darüber anzustellende Rechnung
ungemein erleichtert, wenn man die gegebenen Jnhaltsmaße
der geistigen Flüssigkeiten auf Gewicht reducirt. Dieß geschieht,
indem man die Maßeinheiten (z. B. Eimer) der Jnhaltsmaße
mit dem absoluten Gewichte einer solchen Maßeinheit der gei
stigen Flüssigkeit, welches ihr je nach ihrem Alkoholgehalte zu
kommt, multiplicirt; die weitere Rechnung hierüber ist dann die
selbe, wie sie bereits für Mischungen geistiger Flüssigkeiten dem
Gewichte nach angegeben worden ist. Zuletzt findet man aus