Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (2. Band, 1. Theil)

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gar keine Schwierigkeit zu-überwinden ist; sie sind sehr einfach 
und leicht ausführbar. 
Nicht so ist dieses der Fall bei Mischungen geistiger Flüs 
sigkeiten dem Rauminhalte nach. 
Würden geistige Flüssigkeiten von ungleichem Alkoholgehalte 
bei ihrer Vermischung mit einander oder mit Wasser keine Zu 
sammenziehung oder Raumverminderung erleiden, so wäre die 
Rechnung ebenso einfach, wie bei Mischungen dem Gewichte 
nach. Aber sie ziehen sich zusammen, und obwohl Meißner 
und Andere die Größe dieser Zusammenziehung für procentische 
Gemische von Alkohol und Wasser durch directe Versuche aus 
gemittelt haben, so ist sie doch unbekannt bei allen Gemischen 
dieser Art, die nicht direct ans Alkohol und Wasser gemacht 
werden. Da nun die geistigen Flüssigkeiten im Handel nicht 
nach dem absoluten Gewichte, sondern nach dem Raummaße 
verkauft werdeu, so muß das Jnhaltsmaß derselben hier in 
vorzüglichen Betracht gezogen werden. Nebstdem ist dabei auch 
die Kenntniß des Alkoholgehaltes derselben nothwendig. 
Den Letzteren ermittelt man auf dreierlei verschiedene Weise, 
nämlich: 
1) nach Gewichtsprocenten, 
2) nach Jnhaltsmaßprocenten, 
3) nach der Gradhaltigkeit. 
Nach diesen Abtheilungen soll der folgende Absatz behan 
delt werden. 
Mischungen alkoholhaltiger Flüssigkeiten nach dem Inhalts 
maße. 
I. Für die Beurtheilung des Alkoholgehaltes der 
selben nach Gewichtsprocenten. 
In diesem Falle wird die darüber anzustellende Rechnung 
ungemein erleichtert, wenn man die gegebenen Jnhaltsmaße 
der geistigen Flüssigkeiten auf Gewicht reducirt. Dieß geschieht, 
indem man die Maßeinheiten (z. B. Eimer) der Jnhaltsmaße 
mit dem absoluten Gewichte einer solchen Maßeinheit der gei 
stigen Flüssigkeit, welches ihr je nach ihrem Alkoholgehalte zu 
kommt, multiplicirt; die weitere Rechnung hierüber ist dann die 
selbe, wie sie bereits für Mischungen geistiger Flüssigkeiten dem 
Gewichte nach angegeben worden ist. Zuletzt findet man aus
	        
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