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technische Verfahrungsweise frei läßt und deßbalb für ihn
mit b e m größten Vortheil verbunden fein müßte,
so hat man doch vielfach zu erkennen Gelegenheit gehabt,
daß die bloße Überwachung des Abtriebs zur Controle der
Menge und Gradhaltigkeit des gewonnenen Destillats (Aus
beute) nicht ausreichend ist, um das Steuergefälle vor einer
Verkürzung sicherzustellen, und man hat hierbei vorzüglich darauf
zu sehen, daß sich an der Vorlagkanne keine geheime Abfluß
rohre befinde, oder von dem Destillate auf irgend eine Art
etwas beseitigt und dadurch der Besteuerung entzogen werde.
In England hat man sich deßhalb genöthigt gefunden, zur
Controle der beim Abtriebe zu erhaltenden Menge Probespiritus
die Vorberechnung der Alkoholausbeute aus der
gegohrenen Meische, je nach ihrer Menge und nach der
erfolgten scheinbaren Attenuation, zu Hilfe zu nehmen,
um die so vorberechnete Menge mit der beim Abtriebe wirklich
erhaltenen vergleichen und daraus ersehen zu können, ob Etwas
von dem Ablaufe abhanden gekommen sein kann; denn groß
darf der sich dabei etwa herausstellende Unterschied nicht sein.
Zu dieser Vorberechnung der Branntweinausbeute nach dem
Vergährungsgrade der Meische und mit Rücksicht auf deren
Menge ist schon S. 156 Anleitung gegeben und sind die dazu
erforderlichen Tabellen mitgetheilt worden.
In England bedient man sich dazu eines eigenen Aräo
meters, dort Hydrometer genannt, welches anzeigt, wie viel
Pfund wasserfreies Würzeextract im Barrel Würze enthalten
sind. Mit dem gleichen Instrumente bestimmt man auch die
Anzeige der gegohrenen Flüssigkeit an demselben, und aus der
Differenz dieser beiden Anzeigen, welche eben die erfolgte schein
bare Attenuation ausdrückt, wird mit Hilfe gewisser, durch Er
fahrung gefundener Factoren die Ausbeute an Probespiritus
(0.920) in Gallonen im Vorhinein berechnet. Man sieht,
daß sich die englische Berechnungsweise nur auf die landesüb
lichen Maße und Gewichte gründet und daher nur für dieses
Land anwendbar und verständlich ist. Indem ich die Attenua
tionsverhältnisse mittelst des Proce n ten-Sa charo Meters
zu bestimmen gelehrt und sie immer auf 100 K'der gegohrenen
Flüssigkeit bezogen habe, ist dieser Berechnungsweise eine all
gemeine Anwendbarkeit ertheilt worden.
D'e dritte sehr verbreitete Besteuerungsweise der Brannt-