was man die Meische dupliren oder tripliren nennt, je
nachdem diese Einmeischunzen in der gestatteten Gährungsfrist
zwei- oder dreimal vorgenommen werden.
Dieser Gegenstand muß näher beleuchtet werden.
In Vorstehendem wurde angegeben, daß eine gesetzliche
Gährdauer von 24 bis 60 Stunden bestimmt sei, und daß eine
längere Gährdauer begründet angesucht und die Bewilligung
dazu eingeholt werden müsse. Bei einer Gährdauer von 24
Stunden kann keine weitere Verkürzung derselben mehr Statt
finden, wenigstens nicht in der Art, um eine doppelte Einmei-
schung und Vergährung mit Erfolg in derselben Zeit vorneh
men zu können. Bei einer Gährdauer von 36 — 48 Stunden,
mehr aber bei einer noch längern, ist dieß wohl möglich. Durch
Anwendung von viel Hefe so wie bei Benützung einer höhern
Gährungstemperatnr wird die Gährung nicht nur beschleunigt,
sondern auch insoweit erkräftigt, daß eine entsprechende
Vergährung erfolgen kann. Wegen der dazu nothwendigen
höhern Gährnngstemperatur findet zwar etwas mehr Verlust
an Alkohol durch Verdunstung statt, allein die Säuerung
(Essigsäurebildnng) ist in der kürzeren Zeit nur gering, und die
Vergährung erfolgt, wenn viel Hefe angeweildet worden, ebenso
vollständig. Indessen die mehr erzeugte uild vergohrene Meische
allein bringt dem Branntweinbrenner noch keinen Gewinn; sie
muß auch abgetrieben werden, was einen Aufwand an Zeit
verursacht und die Benützung des Brennapparats dazu
in Anspruch nimmt. Dieser aber wird nach beendigtem Abtriebe
wo möglich täglich durch Versiegelung der Heizthüre der Feu
erung, oder auf andere geeignete Art durch Hinwegnahme eines
wefentlichen Theils des Apparats außer Verwendbarkeit gesetzt.
Wo dieß also wegen der Lage der Brennerei jedesmal von
dem Gefällspersonale geschehen kann, ist von einer Meisch-
duplirung wohl nichts zu befürchten; allein oft sind die Bren
nereien so weit entlegen, im Lande so zahlreich zerstreut, daß
eine tägliche Nachsicht nicht einmal möglich ist, und da kann
sie allerdings Statt finden. Es betrifft aber in der Regel nur
die kleinen, meistens noch nach alter Art betriebenen Brenne
reien, und es ist in gut überwachten Brennereien um so we
niger möglich, weil auch darauf gesehen werden soll, daß alle
Theile des Brennapparats zu der Menge der täglich abzutrei
benden Meische in einem entsprechenden Verhältnisse stehen,