Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (2. Band, 1. Theil)

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entscheiden, ob eine geheime Eimneischung Statt gefunden habe, 
zu welchem Behufe die gewerbtreibenden Partheien verhalten 
werden können, die hierzu nöthige einfache Seihevorrichtung 
stets im brauchbaren Zustande bereit zu halten. Diese Prü 
fung zeigt nämlich, ob sich in dem Gährbottich, worin sich 
reife Meis che befinden soll, wirklich eine solche, oder vielleicht 
eine frische Meische befindet, welche die Gährung erst begon 
nen hat. Die benützten Gährbottiche mit ihren Nummern müs 
sen daher nothwendig jedesmal mit angegeben werden. 
Die größere Anzahl der in jeder Brennerei, welcher eine 
72stündige Gährdauer zugestanden ist, angewendeten Gährbot 
tiche — für jede tägliche Einmeischung eines Bottichs werden 
gewöhnlich 4, selten nur 3 Gährbottiche aufgestellt — erleich 
tert die Meischdupplirungen ungemein, indem darin Einmei- 
schungen stattfinden können, bevor noch die reife Meffche zum 
Abbrennen abgelassen ist, worauf nur eine einfache Übertragung 
der frischen Meische in den bei der Anmeldung bezeichneten 
eben ausgeleerten Bottich nothwendig ist, um den Anforderun 
gen des Gesetzes scheinbar — zu genügen. 
Deßhalb wäre es angezeigt, die Gährdauer überhaupt 
nur auf 48 Stunden und die dafür angewendete Anzahl von 
Gährbottichen auf das nothwendigste Minimum zu beschränken, 
die Steuer aber so zu bemessen und zu vertheilen, daß sie nicht 
bloß von den benützten, sondern auch von den leer stehenden 
Gährbottichen bezahlt werden müßte. 
Man würde durch eine solche Besteuernngsart die Cultur 
des Schnellgährens in ausgedehntem Maßstabe hervorrufen, 
und dadurch zugleich mit dem bereits erzielten Dickmeischen den 
Vrennbetrieb in kurzer Zeit zu einem Grade von Ausbildung 
bringen, daß es dann möglich würde, einen Besteuerungmaß 
stab anzulegen, der keine weitere Bevortheilung des Steuerge 
fälles mehr zuließe. Dieses Ziel zu erreichen, ist sowohl im 
Interesse des Staatsschatzes als auch in jenem der Moralität 
des gewerbtreibenden sich mit der Brennerei befassenden Pu 
blikums höchst wichtig und geboten. Es unterliegt keinem Zweifel, 
daß -es erreicht werden kann. 
Ad 3) Die Versteuerung der Menge des erzeug 
ten Branntweins ist offenbar die billigste und gerechteste, 
weil, wenn zufälligerweise oder selbst aus Unkenntniß in der 
Behandlung des verarbeiteten Rohstoffes eine geringere Aus- 
Dalling's GährungSchcmie. H. 1. 29
	        
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