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Branntweinerzeugung in Belgien.
(Nach Hör» statistisches Gemälde des Königreiches Belgien, Dessau, 1858).
Branntweinbrennereien bestanden in Belgien:
1843 ... 665
1846 ... 593
1850 ... 587
und sind demnach im Abnehmen befindlich.
Das Gesetz vom 20. December 1851 hat die Accise auf
1% Franks täglich pr. Hektolitre*) des Bruttogehaltes der Ge
fäße (Gährgefäße?) festgestellt, was beiläufig 20 kr. C. M.
pr. Wiener Eimer macht.
Im Jahre 1850 betrug die Branntweinaccise 3.839.742 Fr.
Für den Branntwein, der ins Ausland geht, wird die Steuer
dem Producenten zurück gegeben. Da der Hektolitre mit 1 Fr.
besteuert war, wurden ebensoviel Hektolitres Meische vergohren,
und da ein Hektolitre derselben 7 Litres Branntwein gibt, sind
eiren 268000 Hektolitres Branntwein erzeugt worden. Im
Mittel des letzten Jahrzehentes wurde jährlich für 283.9OO Fr.
Branntwein eingeführt und für 137800 Fr. ausgeführt.
Beschäftigt sind bei der Brennerei nach der Zählung vom
Jahre 1846 an Arbeitspersonal 1484 Männer, 130 Frauen,
27 Knaben und 6 Mädchen.
Nebstdem besteht noch eine Steuer für geistige Getränke,
die jeder Verkäufer derselben zu entrichten hat, unabhängig
von dem Patent, das er als Händler oder Schankwirth ent
richtet. Diese Steuer varirt in 7 Klasseu von 12 bis 60 Franks.
Die Anzahl der Steuerrollen war im zehnjährigen Durch
schnitt 44583 und der Ertrag in gleicher Art 936495 Franks.
Branntweinerzeugung in der Schweiz.
Wenn es erlaubt ist, die Ausdehnung zu beklagen, welche
eine einheimische Industrie gewonnen hat, so sei dieß in der
Schweiz zuverlässig in Betreff der Branntweinbrennerei der
Fall. Diese habe sich nämlich nicht nur über alle Cantone,
sondern, es dürfe wohl behauptet werden, beinahe über alle
Gemeinden derselben verbreitet. In manchen Cantonen bestehe
auf jedem großen Bauernhof eine Branntweinbrennerei. Bei-
') 1 Hektolitre — 1.7676 W. Eimer.