Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (2. Band, 1. Theil)

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Ertrag der Branntweinsteuer. 
Dieser berechnet sich im Jahre 1848 auf 3.504.026 ft. E.M.; 
demnach entfällt auf einen Eimer Branntwein ein Betrag von 
nahe 1 fl. 40 kr. C. M., statt von 3 fl., wie ihn das Steuer 
gesetz feststellt. Da indessen Galizien mit einer um V» klei 
nern Steuer belegt ist, so gestaltet sich dieses Verhältniß für 
Galizien viel günstiger. 
In großen, rationell geleiteten Brennereien ist dieser Steuer- 
betrag durch Vergrößerung der Ausbeuten aus dem Meischraume 
auf 45 kr. C. M. (Galizien) und 1 fl. 8 kr. C. M. (die übri 
gen Provinzen) ermäßigt worden, während die kleinen, noch 
nach alter Art betriebenen Brennereien sich nicht unter einen 
Stenerbetrag von l fl. 40 fr., bis 2 fl. C. M. pr. Eimer Brannt 
wein heruntergebracht haben. 
Verhältniß der Branntweinsteuer zur verarbeiteten 
Trockensubstanz im Ganzen. 
Dieses Verhältniß ist wieder verschieden im großen Durch 
schnitte, so wie in Galizien und in den übrigen Provinzen; es 
ist verschieden nach der Annabme des Steuergesetzes und nach 
dem bereits stattgehabten Fortschritte des Gewerbes. 
Das Steuergesetz nimmt eine Ausbeute von 20 Maß 20" 
Branntwein aus l00 Ss Getreide an, wornach zur Erzeugung 
von 40 Maß — 1 Eimer dieses Branntweins 200 U Getreide 
erforderlich sind. Da nun 1 Eimer Branntwein 3 fl. Steuer 
zahlen soll, so entfallen auf 100 U Getreide 1 fl. 30 kr. C. M., 
mithin die Hälfte von dem, was bei der Biererzeugnng auf dem 
Lande, und '4 von dem, was in den geschlossenen Städten 
gezahlt wird. 
Im großen Durchschnitte wurden verarbeitet 3.415.419 
W. Ctr. Trockensubstanz von Getreide und Kartoffeln an meh 
ligen Stoffen, wofür 3.504.026 fl. C. M. an Steuer bezahlt 
wurden; mithin entfiel auf einen Centner Trockensubstanz ein 
Betrag von 1 fl. 1 kr. C. M. Dieser Betrag kann bei dicke- - 
rem Einmeischen noch bis auf 45 kr. C. M. herabgebracht wer 
den; er ist also kleiner als der Steuerbetrag, wel 
cher auf den Centner Malz bei der Biererzeugung 
entfäll t.
	        
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