Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (2. Band, 1. Theil)

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Branntwein erhalten werden, was sowohl der Erfahrung ent 
spricht, als auch sonst begründet ist. 
In England ist die Trockensubstanz bei der Erzeugung des 
Biers viel geringer besteuert als bei der des Branntweins. Diese 
Steuer beträgt für 100 U Braumalz 4 fl. 32 kr., für 100 U 
Malz uud Getreide, welche auf Branntwein verarbeitet werden 
in England. 20 fl. 44 kr. 
in Irland und Schottland 9 st. 13 kr.; 
auch in Preußen ist dieß, jedoch im mindern Grade, der Fall. 
In Österreich dagegen ist umgekehrt die Trockensubstanz bei 
der Branutweinerzeugung bedeutend geringer besteuert, als bei 
jener des Biers. 
Eine wenigstens gleich hohe Besteuerung der Trok- 
kensubstanz bei der Branntweinerzeugung im Vergleiche zu 
jener bei der Biererzeugung dürfte die richtigste Besteuerungs 
weise und das Steuerausmaß demnach eher für die Branntwein- 
als für die Biererzeugung zu erhöhen sein. 
Über die Branntweinerzeugung im lombardisch-venetiauischen 
Königreiche, so wie im Königreiche Ungarn, in Siebenbürgen 
rc. rc. liegen bis jetzt noch keine Daten vor, doch ist sie beson 
ders in Ungarn, wo viel Mais dazu verwendet wird, schon sehr 
bedeutend.
	        
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