Full text: Die Bereitung des Weines und die Essigfabrikation (2. Band, 2. Theil)

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merkten Schlüße bauen, und die Ordnung derselben unter ein 
ander mit Sicherheit feststellen zu können. 
Wenn man nämlich mit den Attenuationsgesetzen vertraut 
ist, so muß ein Blick in die vorstehende Tabelle genügen zu 
zeigen, daß die Zahlen derselben mit einander nicht im Ein 
klänge stehen, d. h. daß sie den bemerkten Gesetzen nicht oder 
auch nur näherungsweise entsprechen. Ich muß sie deßhalb 
zum Theil für unmöglich halten. 
So hatte der Wein Nr. 1 eine specifische Schwere von 
1.0025 = 0.625 pCt. Sacharometer - Anzeige bei einem Al 
koholgehalte von 10.87 Procent. Der trockene Rückstand (Ex 
tract) betrug 9.94 pCt. Sind aber erstere beide Zahlen richtig 
bestimmt, so kann nach den Attenuationsgesetzen der Gehalt 
an Extract blos 5.00 pCt., mithin nahe nur die Hälfte 
betragen baben. Wäre dagegen der Gehalt an Extract und 
die specifische Schwere richtig bestimmt, so müßte der Alkohol 
gehalt statt 10.87 vielmehr 23.1 pCt. ausmachen, und wären 
Alkohol- und Extractgehalt richtig bestimmt, so müßte die spe 
cifische Schwere bedeutend größer, nämlich — 1.0222 gewesen sein. 
Die Unmöglichkeit der Zahlen beim Weine Nr. 1 springt 
so recht in die Augen, wenn man sie mit denselben Zahlen 
des Weines Nr. 2 vergleicht. Dieser letztere hat dieselbe spe 
cifische Schwere, aber einen um nahe 1.8 pCt. größeren Al 
koholgehalt von 12.65°/o, dagegen einen viel geringern' Extract 
gehalt von nur 5.39 pCt. Bei derselben specifischen Schwere 
und bei nur um 1.8 differirenden Alkoholgehalte können die 
Gehalte an Extract nicht so sehr verschieden sein, als sie sich 
hier dargestellt finden. Bei dem Wein Nr. 2 entsprechen die 
Zahlen den Proportionen der Attenuationslehre weit mehr, 
und es stellen sich gegen dieselben nur ziemlich kleine Differenzen 
von 0.6 pCt. Alkoholgehalt zu viel oder etwa 0.22 pCt. Ex 
tractgehalt zu wenig heraus. Ähnliches gilt von den übrigen 
Weinen, nur bei jenen unter Nr. 5 und 6 zeigt sich der auffallende 
Umstand, daß beide gleiche specifische Schweren und Extract-. 
gehalte besaßen, aber einen um nahe 2 pCt. verschiedenen Al 
koholgehalt hatten, was wieder unmöglich ist, dann bei den 
Weinen Nr. 5 und 9, welche gleiche Extract- und Alkoholge 
halte, aber um 0.002 entsprechend 0.5 pCt. Sacharometer-Anzeige 
verschiedene specifische Schwere zeigten, was ebenfalls nicht sein 
kann.
	        
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