die freie Pflanzen säure überhaupt durch Neutralisa
tion mit doppelt kohlensaurem Natron (nach der Methode
von Fresenius und Will),
der Extractgehalt durch Abdampfen und Trocknen des
Rückstandes bei 100° C. bestimmt.
Die erhaltenen Resultate sind folgende:
Die Weine hatten 1. 2. 3. 4.
eine specifische Schwere von: 0.9959 1.0012 1.0070 1.0323
und enthielten:
Wasser 85.079 83.681 84.384 78.275
Extract tut Ganzen . . . 4.214 5.178 5.559 10.555
davon Traubenzucker . . 3.580 4.521 4.491 8.628
(wasserfrei).
Freie Pflanzensäure aus
gedrückt als Weinsäure . . 0.556 0.533 0.497 0.424
Alkohol ♦. . 10.707 11.141 10.067 10.170
Vor der Gährung habe hiernach der Most folgende Zucker-
menge (wasserfreien Traubenzucker) enthalten:
24.52 26.25 24.12 28.46 pCt.
Wie diese Zuckermengen berechnet wurden, ist nicht ange
geben.
Die von Kennern beurtheilte relative Güte nehme von 1
nach 4 zu, wornach folgende Schlüße abgeleitet werden:
1. Die Güte eines Weines sei um so größer
a) je geringer sein Gehalt an freier Säure
d) je größer sein Gehalt an Zucker
o) je größer sein Gehalt an Extract.
2. Der Alkoholgehalt sei in Bezug auf Güte bei an und
für sich ähnlichen Weinen nicht von entscheidendem Einfluß.
3. Aus der specifischen Schwere eines Weins lasse sich
wenig abnehmen.
In Flaschen aufbewahrte Weine dieser Art wurden bis
Juli alle moussirend; es fand also Nachgährung statt, die auch
in den Fässern eintritt.
Die Schlüße, welche aus den vorstehenden Analysen auf
die Güte des Weins gezogen werden, scheinen aber etwas an-
tizipirt zu sein, indem der geprüfte Wein noch nicht ganz ver-
gohren, noch weniger abgelagert war, wozu eine längere Zeit
gehört. Aber auch hier zeigen sich in den Zahlen mitunter
bedeutende Differenzen, welche den Attenuationsgesetzen entge-