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zu ertheilen, mag man dem Weine etwas Rosinenwein oder der
Würze vor der Gährung etwas Rosinenmuß zusetzen.
Die Gewinnung von Hefe als dtebenproduct
bei der Gährung der Gsft'gwürze.
Schon im I. Theil des II. Bandes, S. 516 und früher in
der Encyclopadischen Zeitschrift des Gewerbewesens, Jahrgang
1842, Mittheilungen S. 278, wurde angegeben, wie man Hefe
als Nebenproduct bei der Gährung der Essigwürze gewinnen
könne. Hier wurde S. 181 gezeigt, daß die dabei abfallende
Hefe zum Theil zum Stellen neuer Portionen Essigwürze ver
wendet, zum Theil aber zu andern Zwecken abgegeben werden
könne. Sie kann ebensowohl für Haushaltungen als zur Weiß
brotbäckerei gebraucht werden, und ist dazu um so geeigneter,
weil sie nicht bitter ist (wie die Bierhefe aus gehopfter Würze
ausgeschieden) und dem Gebäcke demnach keinen unangenehmen
Geschmack mittheilt. Wie viel der neu erzeugten Hefe jedesmal
dazu abgegeben werden kann, läßt sich im Vorhinein nicht be
stimmen und hängt natürlich vorzüglich von dem eigenen Ve
darse ab; jedoch so viel ist gewiß, daß diese Hefe eine nicht
unbedeutende Nebennutzung der Essigfabrication ans Malz- und
Getreidewürzen gewähren würde. Sie kann unmittelbar in dem
Zustande verbraucht werden, wie sie erhalten wird, oder man
kann sie auch in Preßhefe für den Handel verwandeln, wozu
sich am oben angezeigten Orte Anleitung findet. In den
Rheinländern wird von dieser Hefenerzeugung nützlicher Ge
brauch gemacht.
Bedingungen zur Gstrgbildung.
Daß zur vortheilhaften Erzeugung von Essig vor Allem
eine Alkohol enthaltende Flüssigkeit erforderlich sei, indem es
hier lediglich der Alkohol ist, der die Umwandlung in Essig
säure erleidet, wurde schon erörtert. Diese sind entweder:
a) Alkohol enthaltende Flüssigkeiten, welche die geistige
Gährung überstanden haben, oder
b) bloße Gemische von Alkohol (Branntwein oder Wein-
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