Full text: Die Bereitung des Weines und die Essigfabrikation (2. Band, 2. Theil)

ISS 
zu ertheilen, mag man dem Weine etwas Rosinenwein oder der 
Würze vor der Gährung etwas Rosinenmuß zusetzen. 
Die Gewinnung von Hefe als dtebenproduct 
bei der Gährung der Gsft'gwürze. 
Schon im I. Theil des II. Bandes, S. 516 und früher in 
der Encyclopadischen Zeitschrift des Gewerbewesens, Jahrgang 
1842, Mittheilungen S. 278, wurde angegeben, wie man Hefe 
als Nebenproduct bei der Gährung der Essigwürze gewinnen 
könne. Hier wurde S. 181 gezeigt, daß die dabei abfallende 
Hefe zum Theil zum Stellen neuer Portionen Essigwürze ver 
wendet, zum Theil aber zu andern Zwecken abgegeben werden 
könne. Sie kann ebensowohl für Haushaltungen als zur Weiß 
brotbäckerei gebraucht werden, und ist dazu um so geeigneter, 
weil sie nicht bitter ist (wie die Bierhefe aus gehopfter Würze 
ausgeschieden) und dem Gebäcke demnach keinen unangenehmen 
Geschmack mittheilt. Wie viel der neu erzeugten Hefe jedesmal 
dazu abgegeben werden kann, läßt sich im Vorhinein nicht be 
stimmen und hängt natürlich vorzüglich von dem eigenen Ve 
darse ab; jedoch so viel ist gewiß, daß diese Hefe eine nicht 
unbedeutende Nebennutzung der Essigfabrication ans Malz- und 
Getreidewürzen gewähren würde. Sie kann unmittelbar in dem 
Zustande verbraucht werden, wie sie erhalten wird, oder man 
kann sie auch in Preßhefe für den Handel verwandeln, wozu 
sich am oben angezeigten Orte Anleitung findet. In den 
Rheinländern wird von dieser Hefenerzeugung nützlicher Ge 
brauch gemacht. 
Bedingungen zur Gstrgbildung. 
Daß zur vortheilhaften Erzeugung von Essig vor Allem 
eine Alkohol enthaltende Flüssigkeit erforderlich sei, indem es 
hier lediglich der Alkohol ist, der die Umwandlung in Essig 
säure erleidet, wurde schon erörtert. Diese sind entweder: 
a) Alkohol enthaltende Flüssigkeiten, welche die geistige 
Gährung überstanden haben, oder 
b) bloße Gemische von Alkohol (Branntwein oder Wein- 
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