Full text: Die Bereitung des Weines und die Essigfabrikation (2. Band, 2. Theil)

L8L 
geeignet ist, die dießfalls erhobenen und bestehenden Schwie 
rigkeiten zu beseitigen. 
Das Verzehrungssteuergesetz (in Österreich z. B.) nimmt als 
Basis des Steuerausmaßes an, daß vom Wiener Eimer Brannt 
wein von 20° B. 3 st. C. M., vom Eimer Weingeist von 30° 
B. aber 4 fl. 30 kr. C. M. an Steuer entrichtet werden 
sollen, wobei jedoch die Steuer nicht von der Menge und 
Gradhaltigkeit des erzeugten Productes, sondern von dem be 
nützten Gährbottichraum erhoben wird. Nach diesem Ausmaß 
haben die betreffenden Bleizuckerfabrikanten auch die Rückver 
gütung der gezahlten Steuer für den von ihnen verarbeiteten 
Branntwein rc. beansprucht. Dieß scheint nun nicht ganz billig 
zu sein. Eben in Folge jener Steuererhebung vom benützten 
Gährbottichraum hat man es durch Cultur des Dickmeischens 
und Vergährens dahin gebracht, daß der Spiritusfabrikant nicht 
mehr 20 Eimer Gährbottichraum zur Erzeugung von 1 Eimer 
Branntwein, wie dieß das Steuergesetz angenommen hat, be 
darf, sondern daß dazu nur 6 2 / 3 bis 10 Eimer versteuerter 
Gährbottichraum erfordert werden, so daß er statt 3 fl. und resp. 
4 fl. 30 kr. C. M. pr. Eimer Branntwein und Weingeist wirk 
lich nur 1 fl. bis 1 fl. 30 kr. für den Branntwein und 1 fl. 30 kr. 
bis 2 fl. 15 kr. für den Weingeist bezahlt. (Gährungschemie, 
Bd. II. Theil I. S. 367). Der Bleizuckerfabrikant, welcher 
beim Ankäufe dieser Spirituosen jenen Steuerbetrag dem Er 
zeuger derselben natürlich in dem dafür gezahlten Preise ver 
güten muß, hat demnach auch nur Anspruch auf die Rückver 
gütung dieser ermäßigten Steuerbeträge Seitens der Steuer- 
casse, weil diese auch nicht mehr dafür eingenommen hat, und 
dann wird die Verleitung zu einer möglichen Bevortheilung 
des Steuergefälls durch Nichtverwendung der fraglichen Spi 
rituosen zur Essig- und Bleizuckerfabrication unl so geringer 
sein, so daß jede Befürchtung derselben beschwichtigt erscheinen 
muß. 
Unter diesen Umständen würde der inländischen Bleizucker 
fabrication immerhin noch ein erheblicher Vorschub geleistet 
werden können, wenn der Fabrikant es nicht vorziehen oder 
besser rentirend finden sollte, sich dazu andere Essigsorten zu 
erzeugen, wobei keine Steuerentrichtung Statt findet, und den 
erzeugten Essig durch Destillation zu reinigen und zu verstärken.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.