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zuziehen, nicht nur weil er wohlfeiler als dieser, sondern auch
weil er in seiner chemischen Mischung wie in seinen Umsetzungen
dem Traubenzucker gleich ist, während bei der Gährung des
gemeinen Zuckers ein drittes Product — Milchsäure — ent
steht, welches den natürlichen Weinen fremd ist.
Nicht alle süße Weine sind gleich haltbar.
Brauseweine.
Wenn mau zu Ende der Weingährung die noch schwach
gährende Flüssigkeit in Gefäße einschließt, in welchen dieselbe
zwar ihre Gährung fortsetzt, aus welchen aber das sich dabei
bildende kohlensaure Gas nicht entweichen kann, so bleibt es
in der Flüssigkeit absorbirt, und ertheilt ihr die Eigenschaft,
beim Öffnen des Gefäßes unter heftigem Aufschäumen heraus--
zusprudeln oder zu brausen; daher die Benennung: Brauseweine,
schäumende Weine. Auch dem bereits fertigen alten oder jun
gen Weine läßt sich durch eine künstliche Behandlung dieselbe
Eigenschaft ertheilen.
Derlei Brauseweine wurden zuerst in der Champagne in
Frankreich erzeugt, der Brauseweiu hiernach Champagner ge
nannt, und später diese Benennung auch aus alle anderer Or
ten erzeugte Brauseweine ausgedehnt, was jedoch unrichtig ist.
Aus jedem guten Moste läßt sich ein Brausewein erzeugen,
wenn man dabei nach denselben Grundsätzen verfährt; aber
in den erzeugten Producten müssen sich natürlich Differenzen
herausstellen, indem eine jede Rebensorte nicht nur etwas Ei
genthümliches darbietet, sondern auch Boden, Witterung, Lage,
Klima u. s. w. einen Einfluß darauf nehmen. Alle so erzeugte
Weine sind daher Brauseweine, aber nicht alle sind Champagner.
Obwohl das Verfahren bei der Erzeugung des Champag
ners bekannt ist und sich in vielen Schriften beschrieben findet,
so sind doch bis jetzt noch nicht alle Umstände sichergestellt,
welche einen Einfluß darauf nehmen, und es zeigen sich oft
dabei selbst für erfahrene Weinbauer räthselhafte Erscheinungen.
Dieß scheint vorzüglich darin begründet zu sein, daß man weder
die ursprüngliche Concentration der dazu verwendeten Most
sorten, noch den nothwendigen Vergährungsgrad berücksichtigt,
bei welchem das Abziehen der Weine von dem Hefensatze und