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lieh, dass dies vorteilhaft sei und dass man dadurch mit ge
ringerem Kostenaufwand besseres Bier erhalte.
Der Hopfen enthält immer dieselben Bestandtheile, aber diese
je nach der Cultur u. s. w. in abweichenden Mengenverhältnissen,
welche eben die Güte des Hopfens bestimmen. Kebst den ge
nannten enthält er noch Albumin und Salze, und zwar; äpfel
saures, salpetersaures und schwefelsaures Kali, kohlensauren und
phosphorsauren Kalk mit Spuren von phosphorsaurer Bittererde,
Kaliumchlorid, Eisenoxyd, Kieselerde und Wasser.
Um über die zweckmässigste Anwendung des Hopfens bei
der Biererzeugung noch mehr in’s Klare zu kommen, machte
Wimmer Versuche, als deren Besultat sich Folgendes heraus-
stellfe:
1) Zerrissener (zerteilter) Hopfen mit Wasser in einem
Destillirapparate gekocht oder bei einer dem Siedepunkte nahen
Temperatur digerirt, gibt ein Destillat, von welchem Hopfenöl
abgenommen werden kann; aber ein Theil davon löst sich im
Wasser auf und kann durch Destillation davon nicht völlig ge
trennt werden. Dies beweist, dass auch beim Kochen des Hopfens
mit der Würze wenigstens ein Theil des Hopfenöls von der
Würze zurückgehalten wird. Das Hopfenextract abgelassen und
der Rückstand neuerdings mit Wasser auf gleiche Art digerirt
und destillirt, gibt kein Hopfenöl mehr, sondern ein seifenartig
schmeckendes Destillat, und man erhält wieder Hopfenextract
von einem dem ersten gleichen Geschmack.
2) Unzertheilter Hopfen, im gleichen Apparate 2 '/ a Stunden
mit Wasser gekocht, lieferte ein Destillat, welches fortwährend
Hopfenöl enthielt, während dies bei dem zertheilten Hopfen
schon in der ersten halben Stunde überging. Der Rückstand
enthielt noch viel gelbes Hopfenmehl, welches nicht völlig ex-
trahirt war.
3) Bei dem durch folgende Extractionen gewonnenen Extract
ist von den frühem kein Unterschied im Geschmack bemerkbar.
Daraus geht denn hervor:
a) Dass das Hopfenöl dem Biere in grösserer Menge nur
dann zu Gute kommt, wenn es besonders aufgefangen und dem
Biere (nicht der Würze oder dem Hopfenextract) später wieder
zugefügt wird.
b) Der Hopfen enthält sonst keine verfiüchtigbare wirksame