Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und praktisch dargestellt (2. Band)

Hopfenöl und aromatische Hopfenwasser enthält, ist indess in 
einer wohl zu verschliessenden Flasche aufzubewahren und 
nach beendigter Hauptgährung dem Jungbiere zuzu 
setzen. 
Dieses Verfahren ist einfach, in jeder Brauerei leicht aus 
führbar und deshalb praktisch. Auf die Gewinnung des im Ho 
pfen befindlichen Hopfenöls ist dabei Bedacht genommen; es kann 
mithin da, wo es gewünscht wird, dem fertigen Biere zugesetzt 
werden. Hier ist auch der Ort, die Bemerkung zu machen, dass 
Einige das Hopfenei für betäubend, reizend und erhitzend halten 
und es demnach aus dem Biere entfernt wissen wollen, während 
Andere ein grösseres Aroma des Bieres wünschen. Vorne wurde 
S. 122 nach den neuesten Untersuchungen des Hopfenöls von 
Dr. Wagner mitgetheilt, dass dasselbe keineswegs betäubend 
wirke. Da in einem jeden durch Kochen der Würze mit Hopfen 
bereiteten Biere etwas Hopfenöl enthalten ist, so kann hier nur 
das Mehr oder Weniger desselben einen Unterschied bedingen; 
nach Dr. Wagner scheint aber die schädliche Wirkung desselben 
wohl nur eingebildet zu sein. 
Erst dem Jungbier muss das Destillat, worin das Hopfenöl 
enthalten, zugesetzt werden, weil die Erfahrung lehrt, dass, wenn 
man es der Würze vor der Gährung (Obergährung) zusetzt, bei 
dem Verlaufe der Gährung der Geruch nach Hopfenöl sowie der 
aromatische Geschmack der Flüssigkeit gänzlich verschwinden, 
und in dem Jungbiere dann keine Spur davon nachzuweisen ist, 
woraus hervorgeht, dass es bei der Obergährung aus der gäh- 
renden Würze ausgeschieden werde. Es ist daher gewiss, dass 
das absichtlich zugesetzte Hopfenöl lockerer in der Würze ge 
bunden enthalten sei, als dasjenige, was durch Kochen derselben 
mit Hopfen in sie gelangt ist. 
Beim Zusatze des Hopfenöls (nicht des aromatischen Hopfen 
wassers) zu dem Jungbiere oder zu der Würze trüben sich die 
selben, indem das Hopfenöl davon nicht sogleich aufgelöst werden 
kann. Der Zustand mehr mechanischer Vertheilung (Suspension) 
desselben in der Würze ist Ursache, dass es bei der Obergährung 
mit dem Hopfenharz im Kräusenschaum während der Vergäh- 
rungsperiode aus der gährenden Würze ausgeschieden wird, 
weshalb sich in dieser Zeitperiode in der Gährkammer ein sehr 
starker Hopfengeruch verbreitet; und selbst das damit versetzte
	        
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