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besitzen, waren die bei 25 pCt. Abzug vom Hopfen mit Hopfen-
extract (beim Kochen der Würze) und mit Hopfenöl (vor der
Gährung) versetzten Biere schon sauer. Die folgenden verglei
chenden Analysen von Bieren, aus gleichem Malze bereitet, zei
gen den Unterschied in der Vergährung derselben sehr auffal
lend, wobei unter I. und III. die Resultate der Analysen in einer
Brauerei Prags im Mai und Juni 1845 erzeugter gewöhnlicher,
unter II. und IV. jene der gleichzeitig in obiger Art in der
selben Brauerei mit Hopfenextract und Hopfenöl bereiteten Biere
verzeichnet sind. Alle Bierproben hatten ein gleiches Alter von
4 Wochen.
Die Biere
I.
II.
IIP
IV.
Saccharimeter-Anzeige
der frischen Biere pCt.
4.200
2.875
3,675
2.425
„ gekochten „ „
5.522
4.450
5.100
4.075
Attenuations-Differenz
1.322
1.575
1.425
1.650
Ursprünglicher Extractgehalt der
Würzen pCt.
11.244
11.268
11.267
11.217
Erfolgter Vergährungsgrad ....
0.62
0.74
0.67
0.78
100 Gewichtstheile der Biere ent
hielten :
Alkohol
2.935
3.497
3.163
3.663
Extract
5.522
4.450
5.100
4.075
Wasser
91.543
92.053
91.737
92.262
Angewendete Schüttung pr. Metzen
Gerstenmalz zu 50 ü
1.95
1.95
1.95
1.95
Diese Analysen bestätigen die gemachten Angaben. Von
einer Ersparniss an Hopfen dabei kann daher keine Rede sein.
Wenn man hiernach diesen Gegenstand aus dem richtigen
Gesichtspunkte auffasst und auf wahrhafte Grundsätze zurück
führt, so wird man zu der Erkenntniss geleitet: dass der Zusatz
von abgesondert bereitetem Hopfenextract und Hopfenöl statt des
Hopfens in Substanz bei der Biererzeugung die letztere Anwen
dungsart des Hopfens niemals werde ersetzen können; dass die
Wirkung des Hopfenharzes dabei gänzlich verloren gehe; dass
die dabei verheissenen Vortheile nur eingebildete sind, die nie
erreicht werden können, und dass man auf andere Weise dafür
sorgen müsse, das Hopfenöl für das Bier zu erhalten, wenn dies
gewünscht wird, wozu vorn S. 129 der einfachste und vollkommen
praktische Weg gezeigt wurde. Erstaunen muss man daher billig,
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