Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und praktisch dargestellt (2. Band)

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oder sehr nahe d = 9 Wiener Fuss, wobei cl den Durchmesser 
in Fussen bezeichnet. 
Des leichtern und festem Antreibens der Reifen wegen 
macht man ihn oben etwas enger als unten. 
Für die Ueberwachung der Besteuerung des Braugewerbes 
und der Bierqualität ist der Zusammengussstock ein sehr wich 
tiges Braugeräthe. In den der Consumtionssteuer unterworfenen 
Provinzen der österreichischen Monarchie wird er zu diesem 
Zwecke schon benützt; allein man hat. seine Wichtigkeit dafür 
noch nicht gehörig erkannt. 
Der Zusammengussstock wird nämlich für das Gebräu je nach 
dem Gusse mit Wasser genau abgemessen und das Niveau des Was 
sers ebenfalls mit mehren Hamklammen an den Seiten und ein 
gebrannten Zeichen darüber marquirt. Das Abmessen der 
Gesammtwürze im Zusammengussstock bildet den 
zweiten Grad der Controle. Da, wo kein solcher vorhanden 
und die Würze in grossen Bottichen gegohren wird, dienen dazu 
die abgehamten Gährbottiche. Das Kühlgeläger bleibt meistens 
— nicht überall — auf den Kühlstöcken zurück. 
Weil die Würzen von allen Kühls chiffen im Zu 
sammengussstock vereinigt und gemischt werden, so 
bietet diessGeräthe und derZeitpunkt, wann die Wür 
zen darin eben zusammengemischt worden sind, das 
beste Mittel dar, die Concentration der gemischten 
Würzen zu bestimmen, und beim Bestände einer Brau- 
und Schankordnung mit der landesgesetzlich vorge 
schriebenen Schüttung oder mit dem als Norm festge 
stellten Extractgehalte der Würze zu vergleichen und 
dadurch zu erforschen, ob der Brauer den bestehen 
den Vorschriften nachgekommen sei. 
Für den Fall also, wo eine Brau- und Schankordnung ein 
geführt und welche Art der Bierbesteuerung immer beliebte, 
wird die im Zusammengussstock vereinigt e, g emi s chte 
Würze den Hauptpunk t der steueramtlichen Beobach 
tung und Controle bilden müssen. 
Die einseitige Besteuerung der Biererzeugung blos nach
	        
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