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y) Von der guten Beschaffenheit der gebrauchten Hefe; sie
muss frisch sein und darf noch keine schädliche Zersetzung er
litten haben.
Aus der Zeit des Eintrittes der Gährung kann man schon
beiläufig auf ihren Verlauf schliessen, indem ein zu schneller
Eintritt derselben immer eine stürmische Gährung anzeigt. Zu
einem regelmässigen Verlaufe der Gährung verlangt man der
Erfahrung zufolge, dass dieselbe in 6—8 Stunden für die Ober-
gährung und in 12—15 Stunden für die Untergährung eintrete,
diesen Zeitverlauf vom Zusätze der Hefe an gerechnet.
Ein zu später Eintritt der Gährung zeigt bei sonst ange
messener Temperatur zu wenig oder eine zu schwache Hefe an,
und vermindert besonders im letztem Falle die Hoffnung zur
Erlangung eines guten Productes, weil die geringere Gährkraft
der Hefe gewöhnlich schon Folge einer eingetretenen schädlichen
Zersetzung derselben ist. Im ersteren Falle kann man durch
Zusatz von etwas mehr Hefe nachhelfen.
Zweite Gährungsperiode: Die Vorgährung (Schaumgährung) oder
Kräusengährung.
So wie die Gährung gehörig begonnen und die Oberfläche
der gährenden Würze sich ganz mit Schaum bedeckt hat, nimmt
dieser an Höhe zu und wird etwas grossblasiger; es bildet sich
oft in der Mitte oder an jener Seite des Gährbottichs, welche
mehr der Abkühlung ausgesetzt ist, eine Schaumerhöhung, ein
Schaumberg, welcher nach einiger Zeit gelbbräunlich wird und
denselben ein schmutziges Ansehen gibt. Die weiter eintreten
den Erscheinungen sind nun verschieden, je nachdem die Würze
von verschiedener Beschaffenheit war, und zwar:
a) Bei gekochten gehopften Würzen.
Bei diesen Würzen treten bald an vielen Punkten einzelne
pyramidale Schaumpartien empor, die immer höher werden, sich
nach der Seite neigen und mannichfaltig verschlingen und ver-
ästen, wodurch der Schaum ein gekräuseltes Ansehen erhält und
eine eigene Art von Schaumvegetation bildet. Dies ist die eigent
liche Kräusengährung. Dieser Schaum zeichnet sich durch
einen intensiv bittern Geschmack aus, der viel bitterer ist als
der der Würze und etwas verschieden von dem reinen Bitter-
Halling's Gälirungschemie. II. 14