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1) Auf die Verminderung des absoluten Gewichtes der
gährenden Bierwürze. Sie wird bedingt durch das Entweichen
des kohlensauren Gases und durch das Ausstossen der neu
gebildeten Hefe, welche noch ihr fünf - bis sechsfaches Ge
wicht Bier zurückhält. Später wird sie nach durch Erfahrung
an die Hand gegebenen Zahlenverhältnissen berechnet und
festgestellt werden. Es ist dies von Wichtigkeit für den prakti
schen Bierbrauer, weil sich daraus die Quantität Bier ergibt,
die man aus einem gegebenen Quantum Würze zu gewinnen im
Stande ist.
2) Auf die Verminderung des Volumens während des Gäh-
rungsverlaufes und bis nach beendigter Hauptgährung und Nach-
gährung. Sie bedingt die Quantität des erzeugten geniessba-
ren Biers, indem man dessen Menge dem Volumen nach beur-
theilt. Es wurde schon gezeigt, dass die Zersetzung des Zuk-
kers durch die Gährung den geringsten, das Ausstossen der neu
gebildeten Hefe aber den grossem Antheil daran hat. Ihre
Kenntniss ist für die Biererzeugung und deren Besteuerung von
Wichtigkeit und wird daher später, auf Erfahrung basirt be
stimmt werden.
3) Auf das Steigen der Temperatur der gährenden Würze
während ihres Gährungsverlaufes, und
4) auf die Verminderung der specifischen Schwere derselben
oder die dabei erfolgende Attenuation. Besonders die Kenntniss
und fortwährende Beobachtung der letztem gibt dem Bier
brauer den sichersten Aufschluss über den Fortgang und Erfolg
der Biergährung, und soll daher hier einer umständlichen Be
trachtung unterzogen werden.
Beobachtung des Gährungsverlaufes der Bierwürzen aus dem
Steigen der Temperatur derselben.
Eine solche Beobachtung des Gährungsverlaufes der Bier
würzen wird bei uns noch nicht angewendet zur Beurtheilung
desselben, obwohl man in England darauf schon seit langer Zeit
Rücksicht genommen hat. Sie ist auch bei der Fassgährung
nicht wohl ausführbar, weil die gährende Würze dabei in zu
viele kleine Massen zertheilt ist. Desto leichter lässt sich dies
bei der Bottichgährung thun, sie sei Ober- oder Untergährung.