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Gährung unterworfen werden muss, uni 100 Gewiclitstheile Bier
zu erzeugen, = W, so ist
W = 100 + K + H.
Bezeichnet man die durch die geistige Gährung gebildete,
in 100 Gewichtstheilen des Biers enthaltene Alkoholmenge mit
=A, so kann man nach den vorstehenden Erfahrungen die Grössen
K und H durch Functionen von A ausdrücken, indem
Diese Wertlie in die obige Gleichung substituirt, so ist
W = 100 +0.9565 A+ 0.110 A,
W = 100 + 1.0665 A.
Bezeichnet man den Extractgehalt der Würze = W in Ge-
wichtsprocenten mit p, den absoluten Gehalt an Extract in der
selben in den obigen Gewichtstheilen aber mit = E, so ist
E = W x -1
100
und statt W dessen Werth gesetzt, ist
100 + ’ ‘
Hiermit wurde eine Gleichung aufgestellt zur Bestimmung
jener Gewichtsmenge Malz- oder Würzeextract = E, welche in
der Quantität Würze = W aufgelös’t und enthalten war, woraus
100 Gewiclitstheile Bier erzeugt wurden.
Es lässt sich dafür noch eine zweite Gleichung ableiten.
Hat man nämlich den Extractgehalt des Biers (der gegoh-
renen Flüssigkeit), den wir mit = n bezeichneten, nach der im
I. Theil S. 187 dafür im Allgemeinen gegebenen Anleitung er
mittelt, so ist offenbar auch
weil alle diese Werthe sich in jenem von E vereinigen; denn
aus dem Malzextraete = E ist der Alkohol = A, das kohlen
saure Gas = K und die neu gebildete Hefe = H entstanden,
so wie auch der Rest des unzersetzten Extractes = n in den 100
Gewichtstheilen des gewonnenen Biers zurückgeblieben. Sub
stituirt man in diese Gleichung statt K und H ihre Werthe, so
hat man:
K = 0.9565 A und
H = 0.110 A ist.
E = A + K + H + n,
oder:
E = A + 0.9565 A + 0.110 A + n,
E = 2,0665 A + n.
(II.)