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gährung setzt eine Abkühlung der Würze bis wenigstens 8° R.
Temperatur und ebenso eine niedrigere Temperatur des Gährungs-
locals voraus, und ist deshalb ohne besondere künstliche Mit
wirkung nur in der kälteren Jahreszeit vom Spätherbst an bis
zum Beginne des Frühjahrs (vom Anfänge des Monats November
bis Ende des Monats April) ausführbar. Ausserdem kann man
sie bei künstlicher Kühlung der Würzen in kühlen Kellern auch
in der wärmeren Jahreszeit vornehmen. In Baiern und da, wo
die baierische Braumethode cultivirt wird, besteht daher der Ge
brauch, nur von Michaelis bis Georgi zu brauen und in dieser
Zeit nicht nur den laufenden Bedarf (Winterbier), sondern auch
den erforderlichen Bedarf für den Sommer (Sommerbier) zu er
zeugen. Da die letzteren Biere länger ausdauern müssen, so ist
für sie eine stärkere Schüttung bestimmt als für die Winter
biere, die bald nach ihrer Erzeugung vertrunken werden, und
man nennt erstere daher auch Som m e r b i e r e oder Lage r-
b i e r e.
Die Obergährung der Bierwürzen ist zwar in jeder Jahres
zeit ausführbar; aber im Winter darf man die Würzen hierzu
auch nicht zu sehr auskühlen lassen, und man muss oft die Gähr-
localitäten heizen, um eine dem guten Verlaufe der Obergährung
angemessene Temperatur in denselben zu erhalten, was mit einem
Aufwande von Brennstoff verknüpft ist, der ganz in Erspa
rung gebracht werden könnte, wenn man in dieser, der Unter-
gährung angemesseneren Jahreszeit blos untergährige Biere er
zeugen würde.
Es wäre zu wünschen, dass die Fassgährung gänzlich abge
schafft und allenthalben auch die Obergährung in Bottichen ein
geführt würde, wie dies in England allgemein der Fall ist. Man
würde dadurch ein gleichartiges Bier erhalten und an Arbeit,
Wartung der gährenden Biere, die Hefenwannen und an Raum
in den Gährlocalitäten bedeutend ersparen. Dazu gehört nur,
dass man die Bierwürze niedriger auf die Kühle bringt, wie in
England und dass man sie etwas mehr, als gewöhnlich für die
Fassgährung geschieht, abkühlen lässt. Bei der Bottichgährung
wird die Oberhefe von der Oberfläche des Jungbiers mittelst
grosser Sieblöffel abgenommen, die Bodenhefe aber mit dem
Jungbier aufgerührt und hierauf gefasst. Bei der Untergäh-
rung bleibt die neu gebildete Unterhefe nach dem Fassen des