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Es wurde bereits angegeben, dass die Mengen des entwickel
ten kohlensauren Gases = K, wie jene der neugebildeten Hefe
= H mit der Menge des erzeugten Alkohols = A stets in ge
rader Proportion stehen; es ist nämlich
K = 0.9565 A und
H = 0.110 A.
Allein die ausgeschiedene Hefe ist nass; sie hält ihr fiinf-
bis sechsfaches Gewicht der gegohrenen Flüssigkeit -- des Biers
— zurück, und daher beträgt ihr Gewicht im nassen Zustande
= 0.66 bis 0.77 A.
Nehmen wir das letztere Gewicht der nassen Hefe als Ma
ximum an, so ist das jedesmalige absolute Gewicht der Würze,
woraus 100 8 Bier erzeugt wurden,
= 100 + 0.9565 A + 0.770 A,
= 100 + 1.7265 A.
Wäre nun der Alkoholgehalt = A = 3.5 pCt., so ergibt
sich das Gewicht der Würze
= 100 + 6.042 = 106.042 8,
d. h. aus 106 8 Würze entstehen 100 8 klares, trinkbares Bier
von 3.5 pCt. Alkoholgehalt, wobei ein mittlerer ursprünglicher
Extractgelialt der Würze angenommen ist. In Gewichtsprocenten
von der Würze beträgt dieser Verlust in dem gegebenen Falle
5.7 pCt.
Für einen jeden durch die Analyse aufgefundenen Alkohol
gehalt des Biers lässt sich demnach nach der obigen Formel das
absolute Gewicht der Würze berechnen, aus welchem 100 Ge-
wichtstheile des klaren Biers erzeugt wurden, wobei jedoch auf
Verzettelung beim Zufüllen während der Nachgährung noch nichts
in Anschlag gebracht worden ist.
Bei der Obergährung in Fässern, wobei sich in den Hefen
wannen das Hefenabseihebier absondert und meistentheils mit
der Oberhefe gemengt und nicht mehr in das Fass zurückgegossen
wird, ist dieser Verlust noch viel grösser und beträgt für jedes
Wiener Fass (450 8) Würze noch 4 bis 5 8 Bier.
Anders stellt sich die Raumverminderung, welche die
Würze durch ihre Umwandlung in Bier erleidet. Wie bereits in der
allgemeinen Gährungschemie S. 173 nachgewiesen worden ist,