Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und praktisch dargestellt (2. Band)

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Bei der Stärkmehl-Erzeugung aus Kartoffeln bleibt aller 
dings 'U—'ls Stärkmehl in dem ausgewaschenen Brei zurück; 
allein da dieser mit dem eiweisslialtigen Wasser als gutes Vieh 
futter verwendet werden kann, so gelangt das Stärkmehl hier 
wieder zur anderweitigen Benutzung. Die Stärkmehl-Erzeugung 
lässt sich überall im kleinsten und im grössten Massstabe mit 
einfachen Mitteln ausführen und schon diese gestattet in land- 
wirthschaftlicher Beziehung gegen den Gerstenanbau von der 
selben Ackerfläche den doppelten Bierertrag, bei der Verwen 
dung von Kartoffelmehl, wo der ganze Stärkniehlgehalt zur Be 
nützung kommt, den dreifachen. Bei der Nebennutzung als 
Viehfutter wird man sich also auch mit dem zweifachen Bierer 
trag zufriedenstellen können. Es ist dies gewissermaassen der 
Ersatz für die bei Verwendung der Kartoffeln zur Branntwein-Er 
zeugung in den Branntweinbrennereien abfallende Schlempe, oder 
für das Gerstenstroh beim Gerstenbau. 
Ausserdem könnte man den ausgewaschenen und dadurch 
entsafteten Brei auch pressen und trocknen, um ein minder aus 
giebiges Mehl daraus zu bereiten. 
Noch eine andere Meinung muss ich bekämpfen, die sich 
hier und da geltend machen will, als ob von der Biererzeugung 
keine Steuer gezahlt werden würde, wenn Kartoffeln statt Malz 
dazu in Verwendung kommen, und dass deshalb das Kartoffel 
bier wohlfeiler erzeugt werden könne. Dies ist offenbar ein 
frommer Irrthum. Wenn auch in einigen Staaten eine Malz 
steuer besteht, so lastet diese Steuer doch eigentlich auf der 
Biererzeugung und dem Biere, ob nun dieselbe von der 40 
Stunden lang gequellten Gerste, wie in England, oder vom Ge 
wichte des Malzes oder vom Malzschrote, wie in Preussen, Bai- 
ern, Württemberg Ac., oder von der Menge der erzeugten Würze 
bezahlt wird, wie in Oesterreich. Im letztem Falle mag man 
zur Biererzeugung welche Stoffe immer verwenden, so müssen 
sie in Form von Bierwürze Steuer entrichten. Aber auch in den 
ersten Fällen versteht der Staat unter Malz offenbar alle jene 
stärkmehlhaltigen Stoffe, welche zur Biererzeugung verwendet 
werden können und mit der /eit zur Verwendung kommen 
werden, und es wird und kann nicht fehlen, dass so wie die 
Kartoffeln allgemeiner dazu in Gebrauch kommen, auch eine 
entsprechende Besteuerung dieser Verwendung nicht auf sich 
Balling’s Giihrungschemie. II• 25
	        
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