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Bei der Stärkmehl-Erzeugung aus Kartoffeln bleibt aller
dings 'U—'ls Stärkmehl in dem ausgewaschenen Brei zurück;
allein da dieser mit dem eiweisslialtigen Wasser als gutes Vieh
futter verwendet werden kann, so gelangt das Stärkmehl hier
wieder zur anderweitigen Benutzung. Die Stärkmehl-Erzeugung
lässt sich überall im kleinsten und im grössten Massstabe mit
einfachen Mitteln ausführen und schon diese gestattet in land-
wirthschaftlicher Beziehung gegen den Gerstenanbau von der
selben Ackerfläche den doppelten Bierertrag, bei der Verwen
dung von Kartoffelmehl, wo der ganze Stärkniehlgehalt zur Be
nützung kommt, den dreifachen. Bei der Nebennutzung als
Viehfutter wird man sich also auch mit dem zweifachen Bierer
trag zufriedenstellen können. Es ist dies gewissermaassen der
Ersatz für die bei Verwendung der Kartoffeln zur Branntwein-Er
zeugung in den Branntweinbrennereien abfallende Schlempe, oder
für das Gerstenstroh beim Gerstenbau.
Ausserdem könnte man den ausgewaschenen und dadurch
entsafteten Brei auch pressen und trocknen, um ein minder aus
giebiges Mehl daraus zu bereiten.
Noch eine andere Meinung muss ich bekämpfen, die sich
hier und da geltend machen will, als ob von der Biererzeugung
keine Steuer gezahlt werden würde, wenn Kartoffeln statt Malz
dazu in Verwendung kommen, und dass deshalb das Kartoffel
bier wohlfeiler erzeugt werden könne. Dies ist offenbar ein
frommer Irrthum. Wenn auch in einigen Staaten eine Malz
steuer besteht, so lastet diese Steuer doch eigentlich auf der
Biererzeugung und dem Biere, ob nun dieselbe von der 40
Stunden lang gequellten Gerste, wie in England, oder vom Ge
wichte des Malzes oder vom Malzschrote, wie in Preussen, Bai-
ern, Württemberg Ac., oder von der Menge der erzeugten Würze
bezahlt wird, wie in Oesterreich. Im letztem Falle mag man
zur Biererzeugung welche Stoffe immer verwenden, so müssen
sie in Form von Bierwürze Steuer entrichten. Aber auch in den
ersten Fällen versteht der Staat unter Malz offenbar alle jene
stärkmehlhaltigen Stoffe, welche zur Biererzeugung verwendet
werden können und mit der /eit zur Verwendung kommen
werden, und es wird und kann nicht fehlen, dass so wie die
Kartoffeln allgemeiner dazu in Gebrauch kommen, auch eine
entsprechende Besteuerung dieser Verwendung nicht auf sich
Balling’s Giihrungschemie. II• 25