Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und praktisch dargestellt (2. Band)

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ren zu können, diese Nachgährung übrigens auch sehr langsam 
vor sich geht, so kann die weitere Verminderung der specitischen 
Schwere des Biers nur sehr unbedeutend sein. 
Entsteht daher im Schankhause eine Klage über schlechtes 
oder schwaches Bier, und es handelt sich darum, nachzuweisen, 
ob der Schankwirth das Bier in diesem Zustande schon aus der 
Brauerei bezogen habe oder nicht, so ist eine Probe davon 
durch Schütteln in einer Flasche zu entkohlensäuern, und bei 
derselben Keller-Temperatur wie vorher mit der Saccharimeter- 
Bierwaage auf die Gradanzeige zu prüfen. Hätte es z. B. in 
der Brauerei 40 Grade, bei dem Schankwirth aber nur 85 Grade 
gezeigt, so ist die stattgehabte Vermischung mit Wasser erwiesen 
und nur noch der Menge nach festzustellen. 
Da man jedoch Billigkeits halber doch etwas auf die seitdem 
erfolgte Nachgährung in Rechnung bringen muss, wird es ange 
messen sein, die sich bei der Prüfung des Biers im Schankhause 
ergebende Saccharimeter-Anzeige um '/, 0 Procent oder um einen 
Grad dieser Bierwaage grösser zu nehmen, also statt 35 Graden 
36 Grade zu setzen. Eine Differenz um blos einen Grad Bier 
waage darf daher noch nicht als eine absichtliche Wässerung des 
Biers angesehen werden. 
Aus dieser Erhebung lässt sich nun die Menge des dem 
Biere beigemischten Wassers ziemlich genau berechnen. 
Vorerst lässt sich darüber eine allgemeine Formel aufstellen. 
Dabei wird angenommen, dass das Gewicht eines Fasses Bier 
sich gleich bleibe, wenn es auch in der Qualität etwas verschie 
den ist. Dies ist zwar nicht ganz richtig, kann aber hier aus 
dem Grunde geschehen, weil der sich daraus ergebende Fehler 
nicht von Erheblichkeit sein, und nur etwa '/ 100 bis nur 
des Ganzen betragen kann. Ein Fass Bier enthält 170 Wiener 
Maass; wird dasselbe mit x Maass Wasser verdünnt, so ist nun 
seine Menge =: 170 -f- x Maass. Das unvermischte Bier zeige 
a Grade, das mit Wasser vermischte aber b Grade an der Sac- 
charimeter-Bierwage, so ist: 
170 X a = (170 + x) X b 
und daraus ist: x = *' | ci —— = (-- ^ ) 170 
b v b J 
Für das oben angenommene Beispiel wäre:
	        
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