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p = e -f n
Der Werth von e aber sei gleich:
A X 100
e =
= 2.0619 A.
48.497
und hiernach sei: p = 2,0619 A -f- n.
Diese Annahme ist aber ebenfalls unrichtig; denn A ist der
Alkoholgehalt in 100 Gewiehtstheilen Bier, welches aus mehr
als 100 Gewiehtstheilen Würze erzeugt worden ist, und zwar
mehr um den Betrag der gebildeten Kohlensäure K = 0.952 A
(nach den Zahlen in der 1. Auflage) und der ausgeschiedenen
Hefe H = 0.11 A. Der Werth von p soll aber den Extract-
gehalt in 100 Gewiehtstheilen der Würze angeben, während der
nach der vorstehenden Gleichung gefundene sich auf ein Würze
gewicht von = 100 -f 0.952 A -j- 0.11 A = 100 -f- 1,062 A
bezieht.
Um den wirklichen Extractprocentengehalt der Würze zu
erhalten, müsste daher der hier gefundene Werth von p noch
mit 100 multiplicirt und mit 100 -j- 1.062 A dividirt werden
100 p
~ 100 + 1.062 A~
Nach Ermittelung des Werthes von p werden die übrigen
Grössen nach den Gleichungen der saccharimetrischen Bierprobe
bestimmt, die hier nicht zu entbehren sind.
Die Probe soll in längstens 20 Minuten vollendet sein, mit
den nöthigen Berechnungen aber höchstens 30 Minuten dauern.
Pohl wendet dabei ferner die Dichtenbestimmungen der
Zuckerlösungen von Steinheil an, die sich, wie angegeben, auf
isolirt nicht darstellbaren wasserfreien Zucker bezie
hen, daher auf diese Bierprobe angewendet ebenfalls Resultate
geben müssen, die keine Brauchbarkeit besitzen.
Im Allgemeinen wird mit Zugrundelegung der Tabelle von
Steinheil, welche hinten folgt, der Werth von n immer zu klein
bestimmt. Diesen begangenen Irrthum hat Pohl später selbst
eingesehen, und in seinen Nachträgen zur thermo-aräometrischen
Bierprobe, Wien 1852, angezeigt. Allein er hat darin nicht nach
gewiesen, dass die Resultate seiner Bierprobe auch mit den von
ihm auf die Temperatur von 15° C. = 12° R. und gewöhnlichen
Zucker reducirten Dichten Steinheils noch und in welcher Art
übereinstimmen.