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A = (11.177-5.550) 0.5134
woraus:
A = 2.888 pCt.,
und demnach besteht das Bier in 100 Gewichtstheilen aus:
Der stattgehabte Vergährungsgrad ergibt sich aus der er
folgten scheinbaren Attenuation = p—m = 11.177 — 4.250 =
6.927 Grad Saccharimeter-Anzeige,
Um die dazu gebrauchte Schüttung an Gerstendarrmalz zu
bestimmen, ist es nothwendig zu wissen, dass 100 ft dieses Mal
zes im Mittel 60 ft Extract geben, dass aber davon bei dem hierlan-
des üblichen Brauverfahren nur 51.75 ft in der erzeugten Bierwürze
zur Benutzung kommen, und der übrige Antheil davon mit 8.25 ft
in der von den Trebern und von dem Hopfen zurückgehaltenen
Würze dann in dem Kühlgeläger auf den Kühlstöcken zurückbleibt
und sonst durch Verzettelung in Verlust geräth. Dieses Quantum
Malzextract liefert ein Fass Würze ä 170 Wiener Maass von
11.5 pCt. Extractgehalt. Da nun die Rauminhalte der erzeug
ten Würzen sich gleichbleiben, nämlich immer auf ein Fass
bezogen werden, so steht die zur Erzeugung desselben an
gewendete Schüttung im geraden Verhältnisse mit dem absolu
te 11 Extractgehalte in 1 Fass der erzeugten Würze. Um diesen
Extractgehalt zu linden, muss man zuvörderst das absolute Ge
wicht eines Fasses Würze von dem durch die saccharimetrische
Bierprobe aufgefundenen Procenten-Extractgehalte derselben ken
nen, woraus das geprüfte Bier erzeugt wurde, und dies erfährt
man, wenn das absolute Gewicht eines Bierfasses Wasser (ä 170
W. Maass = 7.616 W. Cubikfuss) = 428.74 W. ft mit der spe-
cifischen Schwere der Würze multiplicirt wird, welche man
aus der Vergleichungs-Tabelle XIV findet. Bezeichnen wir diese
specifische Schwere mit s, so ist das absolute Gewicht eines Bier
fasses dieser Würze = 428.74 X s, und das absolute Gewicht
des Malzextraktes, welches in diesem Fasse Würze enthal
ten ist: