Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und praktisch dargestellt (2. Band)

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= (428,74 X s) X 
wobei p den Malzextract-Procentengehalt dieser Würze bedeutet. 
In dem vorn berechneten Falle war p = 11.177 pCt., nach 
der genannten Vergleichungstabelle = 1.0453 specifische Schwere. 
Es ist demnach dieser Extractgehalt in 1 Fass Würze: 
und nun findet man aus einer einfachen Proportion auch die dazu 
angewendete Schüttung = S. Es verhält sich nämlich nach den 
vorn hierzu angegebenen Zahlenverhältnissen, 
woraus: 
S = 96.7 iS Gerstendarrmalz. 
Allgemein ausgedrückt ist diese Proportion: 
51.75 : 100 = (428.74 X s -i- : S, 
woraus die gesuchte Schüttung S : 
Die Beziehung der gebrauchten Schüttung an Gerstendarr 
malz in Wiener Pfunden auf die Erzeugung von 1 Fass Würze 
ist nur dem österreichischen Gewerbsmanne geläufig und ver 
ständlich. Sie kann aber allgemein verständlich dargestellt wer 
den, wenn man sie für die Erzeugung von 100 iS Würze bestimmt. 
In diesem Falle ist der durch die saccharimetrische Bierprobe 
aufgefundene Procenten-Extractgehalt der Bierwürze auch ihr 
absoluter Extractgehalt, und man hat nur weiter daraus zu be 
rechnen, aus wie viel Pfund Malz jenes Quantum Extract erhalten 
wird, die Gewichtseinheit, das Pfund, möge welche Schwere im 
mer besitzen. Dies findet man aus der Proportion: 
Um die angewendete Schüttung pr. Fass auch nach Metzen 
zu berechnen, dient als Regel, dass ein Wiener Metzen gelbes 
Gerstendarrmalz in Mittel 50 W. iS wägt. Dieses mittlere Ge- 
( 428.74 X 1.0453 )—^ 
= 50.090 W. iS, 
11,177 
100 
51.75 : 100 = 50.090 : S, 
51.75 : 100 = p : x, 
woraus jenes Malzquantum x : 
100 p 
51.75' 
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