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= (428,74 X s) X
wobei p den Malzextract-Procentengehalt dieser Würze bedeutet.
In dem vorn berechneten Falle war p = 11.177 pCt., nach
der genannten Vergleichungstabelle = 1.0453 specifische Schwere.
Es ist demnach dieser Extractgehalt in 1 Fass Würze:
und nun findet man aus einer einfachen Proportion auch die dazu
angewendete Schüttung = S. Es verhält sich nämlich nach den
vorn hierzu angegebenen Zahlenverhältnissen,
woraus:
S = 96.7 iS Gerstendarrmalz.
Allgemein ausgedrückt ist diese Proportion:
51.75 : 100 = (428.74 X s -i- : S,
woraus die gesuchte Schüttung S :
Die Beziehung der gebrauchten Schüttung an Gerstendarr
malz in Wiener Pfunden auf die Erzeugung von 1 Fass Würze
ist nur dem österreichischen Gewerbsmanne geläufig und ver
ständlich. Sie kann aber allgemein verständlich dargestellt wer
den, wenn man sie für die Erzeugung von 100 iS Würze bestimmt.
In diesem Falle ist der durch die saccharimetrische Bierprobe
aufgefundene Procenten-Extractgehalt der Bierwürze auch ihr
absoluter Extractgehalt, und man hat nur weiter daraus zu be
rechnen, aus wie viel Pfund Malz jenes Quantum Extract erhalten
wird, die Gewichtseinheit, das Pfund, möge welche Schwere im
mer besitzen. Dies findet man aus der Proportion:
Um die angewendete Schüttung pr. Fass auch nach Metzen
zu berechnen, dient als Regel, dass ein Wiener Metzen gelbes
Gerstendarrmalz in Mittel 50 W. iS wägt. Dieses mittlere Ge-
( 428.74 X 1.0453 )—^
= 50.090 W. iS,
11,177
100
51.75 : 100 = 50.090 : S,
51.75 : 100 = p : x,
woraus jenes Malzquantum x :
100 p
51.75'
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