v q — i
den beiläufigen Werth von p sucht und zu diesem Behufe q =
1.232 setzt, so wäre
1> -
1.935
0.232
+ 7.585
p = 8.340 + 7.585
p = 15.925 %.
Diese beiläufige Bestimmung dient blos dazu, den Atte
nuations-Quotienten =r q, so wie den Alkoholfactor für die wirk
liche Attenuation = b, je nach der ursprünglichen Concentration
der Bierwürze, für dieses Bier richtig auszuwählen; es sind hier
die, welche einer Würze von 16 pCt. Extractgehalt entsprechen
und die man in der mitgetheilten diesfälligen Vergleichungs-Ta
belle XII verzeichnet findet.
Hiernach ist:
q =: 1.236 und b = 0.527.
Sind diese zwei Grössen möglichst genau gefunden, so sucht
man aus der Gleichung:
1>
4* 11
q - 1
den wahren Werth von p, d. i. den Procenten-Extractgehalt der
Würze, woraus das geprüfte Bier erzeugt wurde, wornach:
_ 7.585 — 5.650
P “ 1.236 — 1.000
7.558 = 8.199 + 7.585
p = 15.784 pCt.
Hat man so den wahren Werth für p gefunden, so ergiebt
sich daraus sehr leicht alles Uebrige.
Der Alkoholgehalt des Biers ist nämlich:
A = (p — n) b,
und die Werthe substituirt, ist:
A = (15.784 - 8.585) 0. 527
A = 4.320.
Mithin enthält das Bier in 100 Gewichtstheilen :
Alkohol 4.320 \
Extract 7.585 ( 100.000.
Wasser 88.095 ^
Die gebrauchte Schüttung an Gerstendarrmalz war für 1
Fass Würze fast 140 ft — 2.80 Metzen, wobei die Gleichung: