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Die Rechnung mit q = 1.235 giebt dasselbe.
4. Es sei bei einem Biere
m = 3.114 Grade,
n = 4.721 pCt.
so ist . .
n — m — 1.607 Grade.
Diese Attenuationsdifferenz kömmt in der Tabelle A nicht
vor, allein sie steht zwischen der von 1.600 und jener von 1.625,
und ist um 0.007 grösser als 1.600.
Der beiläufige Werth von p ergiebt sich, wenn wir in Spalte
bezeichnet mit 12 pCt. eingehen, entsprechend der nächststehen
den Attenuationsdifferenz von 1.600 mit p — n = 6.896 Grade,
dazu addirt -f n = 4.721 „
giebt zusammen näherungsweise .... p = fl.617 Grade.
Der Werth von p entspricht daher der Rubrik bezeichnet
mit 12 pCt. Allein die Attenuations - Differenz ist um 0.007
grösser, es muss also der Werth von p — n im gleichen Ver
hältnisse grösser sein. Man findet dieses Mehr auf folgende Art.
Die Attenuations-Differenz 1.600 entspricht p — n = 6.896 Grade.
Die Attenuations-Differenz 1.625 entspricht p — n =: 7.004.
Der Unterschied zwischen beiden =: 0.108. Davon muss
0.108 X v".- dem Werthe von p = 11.617 pCt. noch
0.020
zuaddirt werden, und es ist demnach der wahre Werth von
p = 11.617 + 0.030 = 11.647 pCt.
Die Rechnung mit q =: 1.232 giebt dasselbe Resultat.
Diese Beispiele reichen hin, um zu zeigen, wie man bei der
Berechnung der Resultate der saccharimetrischen Bierprobe mit
Hilfe der Tabelle A vorzugehen habe, und sie weisen nach, wie
sowohl der beiläufige als auch der wirkliche Werth von p damit
auf eine ganz einfache Weise durch blosse Addition gefunden
werden können.
Ist der Werth von p, d. i. der ursprüngliche Extractgehalt
der Würze gefunden, so ergiebt sich der Alkoholgehalt einfach
aus Tabelle B, welche gerade so eingerichtet ist, wie Tabelle A,
so dass man aus der ermittelten Attenuations-Differenz = n — m
sogleich in die Rubrik eingehend, in welche p nach seinem ge
fundenen Werthe gehört, den Alkoholgehalt des Biers in Ge-
wichtsprocenten = A da ungeschrieben findet, wo die gerade
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