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Versuche nach Procenten des Gewichtes an Extraetgehalt in der
Würze. Genaue und mehrfältige Versuche haben ge
zeigt, dass die Lösungen von wasserfreiem.Malzextract
im Wasser mit den gleichprocentigen Lösungen reinen
Zuckers gleiche specifische Schweren besitzen, so dass
ein Saccharimeter für Anzeigen von Gewichtsproccnten
reinen Zuckers in wässeriger Lösung construirt, auch
zur Bestimmung des Malzextractgehaltes in den Bier
würzen nach Gewichtsproccnten vollkommen anwend
bar ist. Ein gut construirtes Saccharimeter dient daher auch
zugleich als Malzextractmesser und soll sich zum Behufe der
Prüfung der Würzen auf ihren Extraetgehalt im Besitze eines
jeden rationellen Bierbrauers befinden, um von ihm fortwährend
zur Erklärung der Erscheinungen in seinem Gewerbsbetriebe be
nützt zu werden. Die im l. Th eile I, II und IV mitgetheilten
saccharimetrischen Tabellen gelten demnach zugleich auch für den
Malzextractgehalt in den Bierwürzen.
In der Tabelle E, 2. Thl., sind die den Würzen von 1 bis
30 pCt. Extraetgehalt zukommenden specifischen Schweren ver
zeichnet enthalten, wovon in der Folge Gebrauch gemacht
werden wird.
Mit Hilfe des Saccharimeters ist der Bierbrauer im Stande:
a) eine jede Bierwürze auf ihren Extract-Procentengehalt
zu prüfen, daraus
b) mit Rücksicht auf die Quantität der gewonnenen Würzen
deren absoluten Extraetgehalt zu ermitteln;
c) diese Extractmenge mit der Menge des aufgewendeten
Malzes zu vergleichen, und
d) hiernach ein jedes Gebräu, einen jeden Maischprocess zu
controliren, ol) die gehörige Menge Extract gebildet und in der
Würze gewonnen, und ob alles dazu bestimmte Malz zum Ge-
bräue verwendet wurde;
e) eine jede Bierwürze zu einem beliebigen Extractgehalte
einzukochen oder zu verdünnen.
Am genauesten erfährt man den Extraetgehalt der Würzen
durch Bestimmung ihrer specifischen Schwere mittelst eines
Tausendgranfläschchens bei 14" R. Temperatur und Reduction
des Procenten-Extractgehaltes aus diesem nach der im 1. Thei
mitgetheilten Vergleichungstabelle IV.
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