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vorgegangen sind, und deshalb von dem Biere aus auf der Gäh-
rungslinie zurückgeführt, einen sichern Rückschluss auf die Be
schaffenheit , d. i. auf den Extractgehalt der Würze gestatten,
aus welcher es entstanden ist. Diese letztere Bestimmung ist
die Hauptsache bei jeder Bierprüfung, denn sie bedingt den Werth
des Biers. Dazu gehören:
1. die saccharimetrische, und
2. die optisch aräometrische Bierprobe.
1. die saccharimetrische Bierprobe hat dieses Ziel vom An
fänge an im Auge gehabt und erreicht.
Das erste Resultat, welches die saccharimetrische Bier
probe gewährt, ist immer die Kenntniss des urprünglichen Pro-
centen-Extractgehaltes der Würze, aus welcher das Bier erzeugt
worden ist, mithin die Bestimmung seines Werthes , während
erst dann, nachdem diese Kenntniss erlangt worden, die übrigen
Beziehungen des Biers gefolgert und die Bier-Analyse zusammen
gestellt werden kann. Der Alkoholgehalt wird dabei durch Thei-
lung des bei der Gährung zersetzten Extractes in proportionale
Antheile gefunden und deshalb mit grösserer Sicherheit bestimmt.
ad 2. Die optisch-aräometrische Bierprobe hat erst in ihrer
neueren Form (seit dem Jahre 1847) in ähnlicher Weise das
selbe Ziel angestrebt und erreicht. Sie weicht aber in mehreren
Annahmen, namentlich in Betreff der Beschaffenheit des Extrac
tes, welches sie mit wasserfreiem Zucker vergleicht und
in der Menge des aus demselben ebenfalls durch Theilung ge
fundenen Alkoholgehaltes, von allen anderen Bierproben ab, und
giebt deshalb beide um circa 5 pCt. zu klein. Sie hat sich nur
ein beschränktes Ziel zum Vorwurf gemacht, nämlich die Tarif-
mässigkeit der gewöhnlichen baierischen Biere zu erforschen, deren
Qualität in ziemlich enge Gränzen eingeschlossen ist.
B. Zur zweiten Art der Bierprobe gehören jene, welche sich
zunächst nur die Analyse des Biers zum Ziel gesetzt haben, und
die aus den Ergebnissen derselben den ursprünglichen Extract
gehalt der Würze berechnen. Dazu gehören:
3. Die hallymetrische Bierprobe.
4. Die Dichtenprobe.
5. Die thermo-aräometrische Bierprobe.
Der Extractgehalt der Würze wird aus dem Alkoholgehalte
durch Multiplication mit Hinzurechnung des Extractgehaltes im