Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und praktisch dargestellt (2. Band)

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selben wird vom Lande dahin eingeführt, wofür ein Steuerzu- 
schlag pr. Fass (Einfuhrzoll) gezahlt wird. 
Für ein Fass Bier aus Würze von 9° Saccharimeter werden 
auf dem Lande 3 fi 16 kr. und in den genannten geschlossenen 
Städten 4 fl. 74 kr. Oe. W. an Steuer entrichtet, dann noch ein 
Extra-Zuschlag bezahlt, wornach die in den der Verzehrungs 
steuer unterworfenen Ländern der österreichischen Monarchie 
eingehobene Biersteuer 
im Jahre 1850 den Betrag von 7,295.554 fl., 
„ , 1860 „ „ „ 15,709.216 „ 
„ „ 1861 „ „ „ 13,509.233 „ 
„ „ 1862 „ „ „ 16,386.934 „ 
erreichte, woraus, obwohl die Biersteuer seitdem etwas erhöht wor 
den ist, und auch andere Kronländer in dieselbe einbezogen worden 
sind, dennoch hervorgeht, dass die Biererzeugung im Ganzen 
bedeutend zugenommen hat. Besonders aber ist Gal izien in der 
Biererzeugung noch sehr zurück; in ganz Galizien, mit einer 
Bevölkerung von nahe 5 Millionen Menschen, wird erst etwas 
über '/ 8 von jenem Bierquantum erzeugt, wie in Böhmen, und 
deshalb ist zur Belebung dieses Gewerbszweiges, so wie zur Be 
förderung der Bierconsumtion in jener Provinz noch Etwas zu 
thun übrig. 
Auffallend ist die bedeutende Einfuhr von Landbier in die 
geschlossenen Städte. Diese Einfuhr findet Statt, theils weil in 
diesen Städten nicht genug Bier erzeugt wird, wie in Wien 
und Linz, theils weil die Bierproduction in denselben be 
deutend zurückgegangen ist, wovon uns ein auffallendes Bei 
spiel P r a g liefert. In dieser Stadt befinden sich 151 soge 
nannte Bierverleger - Häuser (brauberechtigte Häuser), wovon 
aber im Jahre 1827 nur in 62 und im Jahre 1841 nur in 44 
das Braugewerbe betrieben wurde. Ueber das Biererzeugniss in 
Böhmen und in Prag geben folgende Nachweisungen Aufschluss: 
Biererzeugung in Böhmeu. 
1841 
1850 
1860 
. . . 4081879 „ 
1862 
. . . 4750170 „ 
1863 
1864 
Balling's Gährungschemie. II. 
. . . 5100632 „ 
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