■ n
545
selben wird vom Lande dahin eingeführt, wofür ein Steuerzu-
schlag pr. Fass (Einfuhrzoll) gezahlt wird.
Für ein Fass Bier aus Würze von 9° Saccharimeter werden
auf dem Lande 3 fi 16 kr. und in den genannten geschlossenen
Städten 4 fl. 74 kr. Oe. W. an Steuer entrichtet, dann noch ein
Extra-Zuschlag bezahlt, wornach die in den der Verzehrungs
steuer unterworfenen Ländern der österreichischen Monarchie
eingehobene Biersteuer
im Jahre 1850 den Betrag von 7,295.554 fl.,
„ , 1860 „ „ „ 15,709.216 „
„ „ 1861 „ „ „ 13,509.233 „
„ „ 1862 „ „ „ 16,386.934 „
erreichte, woraus, obwohl die Biersteuer seitdem etwas erhöht wor
den ist, und auch andere Kronländer in dieselbe einbezogen worden
sind, dennoch hervorgeht, dass die Biererzeugung im Ganzen
bedeutend zugenommen hat. Besonders aber ist Gal izien in der
Biererzeugung noch sehr zurück; in ganz Galizien, mit einer
Bevölkerung von nahe 5 Millionen Menschen, wird erst etwas
über '/ 8 von jenem Bierquantum erzeugt, wie in Böhmen, und
deshalb ist zur Belebung dieses Gewerbszweiges, so wie zur Be
förderung der Bierconsumtion in jener Provinz noch Etwas zu
thun übrig.
Auffallend ist die bedeutende Einfuhr von Landbier in die
geschlossenen Städte. Diese Einfuhr findet Statt, theils weil in
diesen Städten nicht genug Bier erzeugt wird, wie in Wien
und Linz, theils weil die Bierproduction in denselben be
deutend zurückgegangen ist, wovon uns ein auffallendes Bei
spiel P r a g liefert. In dieser Stadt befinden sich 151 soge
nannte Bierverleger - Häuser (brauberechtigte Häuser), wovon
aber im Jahre 1827 nur in 62 und im Jahre 1841 nur in 44
das Braugewerbe betrieben wurde. Ueber das Biererzeugniss in
Böhmen und in Prag geben folgende Nachweisungen Aufschluss:
Biererzeugung in Böhmeu.
1841
1850
1860
. . . 4081879 „
1862
. . . 4750170 „
1863
1864
Balling's Gährungschemie. II.
. . . 5100632 „
35