VII
Die Rubriken: „Die saechari metrische Br an 11t wein-
maischprobe,“ „Die Vorberechnung der Branntwein
ausbeute,“ „Grundriss zu einer auf wissenschaftliche
und technische Grundsätze basirten Besteuerung der
Branntweinerzeugung,“ „Statistik der Branntweiner
zeugung in Europa“ sind für diesen letzteren Zweck hier
aufgenommen. Die statistischen Daten sind für die Auffassung
der Wichtigkeit jener Gewerbsbetriebe für die Staaten durchaus
nothwendig, und es ist daraus zu ersehen, dass ihr Einfluss auf
das öffentliche Wohl sehr wichtig sei. Der Geldwerth des im
Jahre 1849 in den der Verzehrungssteuer unterworfenen Provin
zen des österreichischen Kaiserstaates erzeugten Branntweins
betrug 30.000,000 fl., im Jahre 1863 aber bei bedeutend niedri
geren Preisen 40.000,000 und es nehmen hiernach diese Gewerbe
unter den Landesgewerben überhaupt einen hohen Rang ein ;
sie sind aber von der Art und einer solchen Ausdehnung fähig,
dass sie in der Folge den ersten Rang behaupten können.
Auch in die Gewerbe der Branntweinbrennerei und
Hefenerzeugung wurde der Gebrauch des Saccharimeters
zur Beurtheilung der wichtigsten vorgehenden Proeesse einge
führt und mehrere darauf bezügliche niitzlicheTabellen mit-
getheilt. Dagegen wurde die Beigabe nur weniger Kupfertafeln,
das hier vorkommende wesentliche Neue und zur Erklärung Noth-
wendige enthaltend, für genügend erkannt, weil mein Werk die
gewöhnlichen Kenntnisse in der Branntweinbrennerei voraussetzt.
Die Branutweinerzeugung aus klaren Würzen, aus Kartof
feln, Kartoffel-Stärkmehl und Kartoffelmehl, aus allen
Getreidearten mit Einschluss des Mais, aus Weintrauben
und Weintrestern, aus Runkelrübensaft und Rüben
zuckermelasse, u. A. durch Obergährung sowohl als
durch Untergährung und Selbstgähr u ng derselben, wurde
umständlich gewürdigt, die Attenuationsverhältnisse auf die Be
urtheilung des Gährungsverlaufes und Erfolges, so wie auf die
Vorberechnung der Branntweinausbeute angewendet,