Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

VII 
Die Rubriken: „Die saechari metrische Br an 11t wein- 
maischprobe,“ „Die Vorberechnung der Branntwein 
ausbeute,“ „Grundriss zu einer auf wissenschaftliche 
und technische Grundsätze basirten Besteuerung der 
Branntweinerzeugung,“ „Statistik der Branntweiner 
zeugung in Europa“ sind für diesen letzteren Zweck hier 
aufgenommen. Die statistischen Daten sind für die Auffassung 
der Wichtigkeit jener Gewerbsbetriebe für die Staaten durchaus 
nothwendig, und es ist daraus zu ersehen, dass ihr Einfluss auf 
das öffentliche Wohl sehr wichtig sei. Der Geldwerth des im 
Jahre 1849 in den der Verzehrungssteuer unterworfenen Provin 
zen des österreichischen Kaiserstaates erzeugten Branntweins 
betrug 30.000,000 fl., im Jahre 1863 aber bei bedeutend niedri 
geren Preisen 40.000,000 und es nehmen hiernach diese Gewerbe 
unter den Landesgewerben überhaupt einen hohen Rang ein ; 
sie sind aber von der Art und einer solchen Ausdehnung fähig, 
dass sie in der Folge den ersten Rang behaupten können. 
Auch in die Gewerbe der Branntweinbrennerei und 
Hefenerzeugung wurde der Gebrauch des Saccharimeters 
zur Beurtheilung der wichtigsten vorgehenden Proeesse einge 
führt und mehrere darauf bezügliche niitzlicheTabellen mit- 
getheilt. Dagegen wurde die Beigabe nur weniger Kupfertafeln, 
das hier vorkommende wesentliche Neue und zur Erklärung Noth- 
wendige enthaltend, für genügend erkannt, weil mein Werk die 
gewöhnlichen Kenntnisse in der Branntweinbrennerei voraussetzt. 
Die Branutweinerzeugung aus klaren Würzen, aus Kartof 
feln, Kartoffel-Stärkmehl und Kartoffelmehl, aus allen 
Getreidearten mit Einschluss des Mais, aus Weintrauben 
und Weintrestern, aus Runkelrübensaft und Rüben 
zuckermelasse, u. A. durch Obergährung sowohl als 
durch Untergährung und Selbstgähr u ng derselben, wurde 
umständlich gewürdigt, die Attenuationsverhältnisse auf die Be 
urtheilung des Gährungsverlaufes und Erfolges, so wie auf die 
Vorberechnung der Branntweinausbeute angewendet,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.