Gährung der Braiintweiiiiiiaisclien im
Allgemeinen,
Die Branntweinmaischen besitzen entweder die Fähigkeit, in
vollkommene Selbstgährung zu übergehen, oder es sind solche,
denen diese Eigenschaft nur in geringem Grade zukommt. Im
letzteren Falle tritt dieselbe zu langsam ein, dauert deshalb eine
zu lange Zeit, nimmt keinen regelmässigen Verlauf, die gährende
Masse verdirbt in dieser Zeit sogar, wird sauer und geht end
lich in Fäulniss über. Zu den ersteren gehören: die Obst- und
Beerenmaischen, süsse Bilanzensäfte; zu den letztem: die Ge
treide- und Kartoffel - Branntweinmaischen und daraus bereitete
Würzen. Es giebt noch eine dritte Classe von gährungsfähigen
Stoffen, welche für sich allein nicht in die geistige Gährung über
gehen; das sind die reinen Zuckerarten: gemeiner und Krümel
zucker, so wie der karamelisirte Zucker und die Melasse.
Um die Stoffe der beiden letztem Classen in Gährung zu
versetzen und dadurch den Zucker in Alkohol zu verwandeln, ist
es nothwendig, die Leitung des Gährprocesses in seine Gewalt
zu nehmen und sich dadurch des jedesmaligen gewünschten guten
Erfolges desselben zu versichern. Zu dem Beliufe wendet man
Mittel an, welche die Gährung zu erregen und fortzuführen im
Stande sind, nämlich Hefe.
Zur Bewirkung einer kräftigen Gährung der Branntwein-
maischen wendet man, je nachdem sie zu Gebote stehen, Bier
hefe oder Presshefe an, welche letztere als Nebenproduct der
Branntweinerzeugung gewonnen wird (siehe am Ende die Hefen