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erzeugung); da aber beide nicht immer und überall, und oft wie
der nicht in zureichender Quantität zu haben sind, so ist man
genöthigt, sich selbst ein Gährungsmittel zu erzeugen, welches
man in der Branntweinbrennerei Kunsthefe nennt.
Bier- und Presshefe müssen, wenn sie die Gährung der
Branntweinmaischen kräftig erregen sollen, dazu vorbereitet wer
den auf eine ganz ähnliche Art, wie dies bei der Gährung der
Bierwürzen geschieht. Die Hefe wird nämlich mit einer kleinen
Portion der Maische oder Würze angerührt, und wenn letztere
nach 1 bis 2 Stunden in Gährung gekommen, der Hauptmaische
zugesetzt. Die Kunsthefe muss auf eine entsprechende rationelle
Art zubereitet werden, um dem Zwecke, eine möglichst vollstän
dige Yergährung der Maische zu bewirken, zu entsprechen. Von
Einfluss hierauf ist die Art und Dauer der Vorbereitung der
Bier- und Presshefe, so wie die Menge, die Bereitungsart und
der Zeitpunkt der Anwendung der Kunsthefe.
Die Erfahrung lehrt, dass die Hefe, sie sei welcher Art
immer, dann am kräftigsten wirkt, wenn sie bei der Vorberei
tung oder bei ihrer Zubereitung bis zur und selbst in den Be
ginn der Hefenbildungsperiode (Hefengährung) gekommen war,
was vorzüglich für die Kartoffelmaische, in welcher selbst weni
ger hefebildende Bestandtheile enthalten sind, sehr wichtig ist.
Oft mag man dies bis jetzt zufällig gethan haben; allein der
wahre Grund des Verfahrens, so wie die Ursache des Gelingens
der in diesem Falle stattfindenden bessern Vergährung waren
unbekannt. Nun, wo man die Ursache davon kennt und sich des
Grundsatzes bewusst ist, kann davon fortwährend gleichartige
Anwendung gemacht werden; man wird einen stets gleichgünsti
gen Erfolg erzielen und die Leitung des Processes mehr in sei
ner Gewalt haben.
Die Gährung der Branntweinmaische kann durch 0ber
gähr ung mit Ober liefe bei mittlern Temperaturen von 12
bis 20° R., oder durch Unter gährung mit Unterliefe bei
Temperaturen von 12° R. abwärts bis 6° R. vorgenommen wer
den. Die letztere Gährungsart der Branntweinmaische wurde bei
uns noch wenig versucht und nur ausnahmsweise da, wo man
untergähriges Bier erzeugt, blos die dabei gewonnene Unterliefe
zur Gährung der Branntweinmaischen, Melassen u. dgl. verwen
det. Die Gährung ist aber dann noch keine Untergährung. Ich