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oder Saccharimeter-Anzeige, d. h. die erfolgende Attenuation.
Diesen Erscheinungen sind später eigene Rubriken gewidmet.
Die chemischen Veränderungen beziehen sicli vorzüg
lich auf die Umwandlung des Zuckers in Alkohol, auf die Bil
dung der neuen Hefe, so wie auf die Entstehung des Fuselöls.
Sie werden ebenfalls später speciell gewürdigt.
Bierhefe und Presshefe als Gährungsmittel.
Die Bierhefe, welche man in grosser Menge als Neben-
product bei der Biererzeugung erhält, wird noch sehr häufig
zur Gährung der Branntweinmaische verwendet. Man kann aber
davon nur an solchen Orten Gebrauch machen, wo sie immer in
hinreichender Menge und frisch zu haben ist, wo also neben dem
Betriebe der Brennerei auch jene der Brauerei besteht, wie dies
in grösseren Städten fast überall, auf dem Lande aber nur local
der Fall ist. Indessen ist an beiderlei Orten der Verbrauch von
Hefe auch zur Weissbrodbäckerei wie für die Zwecke der Haus
haltung sehr gross, was dieselbe vertheuert, so dass ihre Ver
wendung zur Gährung der Branntweinmaische dadurch schon eine
Beschränkung erleidet. Sie wirkt aber auch, besonders wenn sie
nicht in hinreichend grosser Menge angewendet werden kann,
nicht so kräftig vergälirend, als es gewünscht werden muss, wozu
der Umstand beiträgt, dass sie aus einer gekochten, weniger ver
goltenen Flüssigkeit (der Bierwürze bei ihrem Uebergange in
Bier) ausgeschieden worden und Hopfenharz enthält, welches
hemmend auf die Vergährung wirkt. Vergleichende Versuche ha
ben nämlich gezeigt, dass Hefe, aus gekochten und nicht gekoch
ten Würzen gebildet, eine etwas verschiedene Wirkung auf den
Gährungserfolg übt, indem unter sonst gleichen Umständen die
aus gekochten Würzen erhaltene eine geringere, die aus unge
kochten Würzen erzeugte aber eine vollständigere Vergährung
bedingt.
Wir wollen uns vorderhand nicht einlassen in Betrachtungen
über die wahrscheinliche Ursache dieser verschiedenen Wirksam
keit der unter veränderten Umständen erzeugten Hefe; aber es
geht daraus für den Branntweinbrenner die Aufforderung hervor,
sich eine für die Vollständigkeit der Vergährung der von ihm
Balling’s Gährungschemic. III. 9