erzeugten Branntweinmaischen geeignetere Hefe auf wohlfeilere
Weise zu verschaffen, und solche Hefensorten sind: die Press
hefe (Pfundhefe) und die Kunsthefe.
Die Presshefe ist ein Nebenproduct der Branntweiner
zeugung; sie kann aber auch als Nebenproduct bei der Gährung
der Essigsäure in den Frucht-Essigsiedereien erhalten werden.
Aus einer ungekochten Würze, durch den Process der Gäh
rung ausgeschieden, bewirkt sie auch wieder eine vollständigere
Vergährung der mit ihr gestellten Maische; allein dazu ist
die Presshefe, wie sie in Pfundpacketen in den Handel ge
bracht wird, weshalb sie auch Pfundhefe heisst, nicht so gut
geeignet, weil sie bei ihrer Bereitung mit Wasser ausgewaschen
und dadurch schon in ihrer Wirkung geschwächt wird. Am be
sten ist es, diese Hefe in dem Zustande, so wie sie eben ge
wonnen worden ist, noch möglichst frisch zu verwenden, und dies
ist vorzüglich leicht ausführbar bei der Gährung der Brannt-
wein-Maisehwürzen, sie seien mit Anwendung rohen Getreides
oder mit Kartoffel-Stärkmehl bereitet. Die dabei erhaltene neu
gebildete Hefe lässt sich sehr leicht von der vergohrenen Flüssig
keit absondern , und hierauf theilweise zum eigenen Gebrauche
für die Stellung neuer Portionen von Würzen , theils zur Er
zeugung von wirklicher Presshefe für den Handel verwenden,
wovon noch am geeigneten Orte gehandelt werden wird. Es ist
dies die rationellste Weise, sich die für die Zwecke der Brannt
wein erzeugung erforderliche Hefe zu bereiten.
Uebrigens ist es hierfür einerlei, ob die Hefe Oberhefe oder
Unterliefe ist. In Baiern und in den Ländern , in welchen bei
der Bereitung des Biers fast nur Untergährung angewendet wird,
gebraucht man die dabei erzeugte Unterliefe auch zur Gährung
der Branntweinmaische mit demselben Erfolge wie anderer Orten
die Oberhefe; man gebraucht sie auch für die Zwecke der Bäk-
kerei und Haushaltung, und sie leistet dabei dieselben Dienste;
ich selbst habe sie oft für den letzteren Zweck verwenden lassen,
um ihre Wirksamkeit hierbei kennen zu lernen und zu erproben,
wodurch die Ansicht und Angabe Liebig’s, als ob die Unterliefe
zur Gährung der Branntweinmaische und des Mehlteiges unbrauch
bar sei, hinreichend widerlegt wird. Die Unterliefe ist auch
ebenso anwendbar zur Gährung der verdünnten Zuckermelasse.
Die Bierhefe, wie man sie gewöhnlich maassweise von den