langen wird, die eine oder die andere Gährungsform bedingen,
denn ohne richtige Erkenntniss des Uebels ist keine Abstellung
desselben möglich, ausser wenn der Zufall hierbei mitwirkt,
von dem man sich aber dadurch unabhängig machen kann. Man
muss hierdurch dahin gelangen können , den Gährungserfolg zu
beherrschen und einen stets gleichguten Vergährungsgrad zu
erzielen.
Die Attenuationsverhältnisse bei der Gährung der
Braiiiitweiiimaischen.
Die Prüfung der bei der Gährung der Branntwein-Maisch-
würzen sich ergebenden Attenuationsverhältnisse mittelst des
Procenten-Saccharimeters hat gezeigt, dass sie den bei der Gäh
rung der Bierwürzen beobachteten gleich sind und dass sich da
bei für dieselben gleiche Zahlenwerthe ergeben; dass das ge
nannte Saccharimeter in den Würzen der Branntweinmaischen
auch Procente an wasserfreiem Extract anzeigt, und dass daher
hierfür Alles das anwendbar ist, was für die gleichen Verhält
nisse bei der Biergährung gilt. Demzufolge kann man die
Branntweinmaischwürzen auch saccharimetrisch prüfen, wobei
man genau so wie bei der saccharimetrischen Bierprobe ver
fährt, und darnach nicht nur den Alkohol-, Extract- und Was
sergehalt derselben , sondern auch den ursprünglichen Extract-
gelialt der Maischwürze vor ihrer Gährung zu bestimmen und
den erlangten Vergährungsgrad derselben festzustellen und in
Zahlen auszudrücken vermag.
Bei der Gährung der Branntweinmaischen kommen vorzüglich
folgende Attenuationsverhältnisse in Betracht, als:
1) Der E x tractgehalt der Branntweinmaische = p in
Gewichtsprocenten, wozu, wenn derselbe auf’s Genaueste aus
der frischen oder aus der gegohrenen Branntweinmaische durch
die saccharimetrische Probe ermittelt werden soll, die Filtration
der Maischwürze durch Papier und zu den Wägungen der Ge
brauch des Tausendgranfläschchens nothwendig wird, weil das
Saccharimeter (als Aräometer überhaupt) hierfür nicht die er
forderliche Zuverlässigkeit verbürgt.
2) Die scheinbare Attenuation =: p—m, ausgedrückt
in Saccharimetergraden.