Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

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In den Brennereien wird aber Weingeist von verschiedenem 
Alkoholgehalte erzeugt. 
Zur Umrechnung der Ausbeute an Weingeist von 85 pCt. 
Alkoholgehalt nach dem Volumen auf Weingeist von jedem an 
deren beliebigen Alkoholgehalte kann man die folgende einfache 
Regel befolgen: 
Man multiplicire die berechnete Weingeistmenge in Wiener 
Maassen z. B. — 16.632, mit ihrem Alkoholgehalte von 85 pCt. 
= 16.632 X 85 = 1413.72 Maassprocente, und dividiré das 
erhaltene Product mit dem Alkoholgehalte desjenigen Weingei 
stes , auf welchen man die Ausbeute umrechnen will, z. B. von 
81 pCt. Alkoholgehalt 
14.1 *1 27 
_ _ !7 453 w. Maass. 
81 
Die erfolgte Attenuation dieser Branntweinmaische betrage 
z. B. 14 Grade Saccharimeteranzeige, so würde die Gesammt- 
ausbeute an Weingeist sein: 
17.453 X 14 — 244.34 W. Maass 
oder ä 40 Maass pr. Eimer m 6.108 W. Eimer von 81 pCt. 
Alkoholgehalt. 
Rücksicht auf den nothwendigen Steigraum. 
Oben wurde immer das Inhaltsmaass der Maische in Rech 
nung gebracht, weil dieses dabei allein maassgebend ist. Das 
Inhaltsmaass der Maische wird aber beurtheilt nach dem Raum 
inhalt des Gährbottichs, worin sich dieselbe befindet, mit Rück 
sicht auf den vorhandenen Steigraum, der davon in Abzug ge 
bracht werden muss. Dieser Steigraum beträgt V 80 bis V, 0 oder 
5 bis 10 pCt. vom Rauminhalt des Gährbottichs. 
Man findet daher das zu berechnende Inhaltsmaass der 
Maische im Gährbottich, wenn man von dem Rauminhalt des 
letzteren den jedesmal leer belassenen Steigraum in Abzug 
bringt. 
Ebenso findet man die wirkliche Ausbeute, wenn man sie 
für den ganzen Gährbottiehraum berechnet und das dem Steig 
raum entsprechende Quantum in Procenten vom Rauminhalt des 
Gährbottichs ausgedrückt, subtrahirt. Z. B. 
Ein Gährbottich habe 60 Eimer Inhalt. Nach beendigter 
Hauptgährung zeigt sich der leere Steigraum = 4 Eimer = V, 5
	        
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