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In den Brennereien wird aber Weingeist von verschiedenem
Alkoholgehalte erzeugt.
Zur Umrechnung der Ausbeute an Weingeist von 85 pCt.
Alkoholgehalt nach dem Volumen auf Weingeist von jedem an
deren beliebigen Alkoholgehalte kann man die folgende einfache
Regel befolgen:
Man multiplicire die berechnete Weingeistmenge in Wiener
Maassen z. B. — 16.632, mit ihrem Alkoholgehalte von 85 pCt.
= 16.632 X 85 = 1413.72 Maassprocente, und dividiré das
erhaltene Product mit dem Alkoholgehalte desjenigen Weingei
stes , auf welchen man die Ausbeute umrechnen will, z. B. von
81 pCt. Alkoholgehalt
14.1 *1 27
_ _ !7 453 w. Maass.
81
Die erfolgte Attenuation dieser Branntweinmaische betrage
z. B. 14 Grade Saccharimeteranzeige, so würde die Gesammt-
ausbeute an Weingeist sein:
17.453 X 14 — 244.34 W. Maass
oder ä 40 Maass pr. Eimer m 6.108 W. Eimer von 81 pCt.
Alkoholgehalt.
Rücksicht auf den nothwendigen Steigraum.
Oben wurde immer das Inhaltsmaass der Maische in Rech
nung gebracht, weil dieses dabei allein maassgebend ist. Das
Inhaltsmaass der Maische wird aber beurtheilt nach dem Raum
inhalt des Gährbottichs, worin sich dieselbe befindet, mit Rück
sicht auf den vorhandenen Steigraum, der davon in Abzug ge
bracht werden muss. Dieser Steigraum beträgt V 80 bis V, 0 oder
5 bis 10 pCt. vom Rauminhalt des Gährbottichs.
Man findet daher das zu berechnende Inhaltsmaass der
Maische im Gährbottich, wenn man von dem Rauminhalt des
letzteren den jedesmal leer belassenen Steigraum in Abzug
bringt.
Ebenso findet man die wirkliche Ausbeute, wenn man sie
für den ganzen Gährbottiehraum berechnet und das dem Steig
raum entsprechende Quantum in Procenten vom Rauminhalt des
Gährbottichs ausgedrückt, subtrahirt. Z. B.
Ein Gährbottich habe 60 Eimer Inhalt. Nach beendigter
Hauptgährung zeigt sich der leere Steigraum = 4 Eimer = V, 5