Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

in 1 W. Maass Weingeist von 85 pCt. Alkoholgehalt aber nur 
1,7045 Pfund Alkohol enthalten. 
Um daher Weingeist von 85 pCt. in solchen von 90 pCt. 
Gehalt, zu übertragen, müssen die in Tabelle VI berechneten 
Zahlen mit 1.7045 multiplicirt und das Product mit 1.8039 divi" 
dirt werden. 
Im Allgemeinen gilt die Regel, dass die in Tabelle VI be 
rechneten Zahlen immer mit 1.7045 multiplicirt und das Product 
mit jener Zahl dividirt, werden müsse, welche die Pfunde Alkohol 
ausdrückt (aus Tab. IV), die in I W. Maass jener geistigen 
Flüssigkeit enthalten sind, auf welche man den Weingeist von 85 
pCt. Alkolgehalt zu reduciren die Absicht hat. 
Eine andere vereinfachte Berechnungsweise der Weingeistaus 
beute aus der reifen Maische nach ihrem Inhaltsmaasse und der 
erfolgten Attenuation wird noch später bei Betrachtung der steuer 
amtlichen Ueberwachung und Controle der Brennereien Vor 
kommen. 
Verschiedene Einflüsse auf den Verlauf und auf die 
Erfolge der Branntweinmaisch-Gährung. 
Was hierüber bereits im 1. Thl. 8. 139 über die Gährung 
im Allgemeinen gesagt worden, findet auch hier bei der Gährung 
der Branntweinmaische seine volle Anwendung. 
Praktisches Verfahren bei der Gährung der Brannt- 
weinmaischen mit Zusatz von Hefe. 
Sobald die Abkühlung der Branntweinmaische auf dem Kühl 
schiffe oder bei Anwendung von besonderen Kühlvorrichtungen 
in den Einmaischbottichen (Vormaischbottichen) bis zu dem ge 
hörigen Grade erfolgt ist, welcher sich vorzüglich nach der Menge 
und Temperatur des erforderlichen Zukühlwassers, dann nach 
dem Temperaturgrade richtet, bei welchem man die Maische in 
Gährung versetzen will — eine Abkühlungstemperatur, welche 
der rationelle Branntweinbrenner nach den dazu gegebenen An 
leitungen und vorhandenen Anhaltspuncten jedesmal leicht zu
	        
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