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herrührt und nicht gährungsfähig ist. Daraus geht denn hervor,
dass man mit vollkommener Sicherheit a priori die mögliche
Branntweinausbeute aus den Kartoffeln je nach ihrer Qua
lität, die sich in dem Extractgehalte der erzeugten Maischwürze
zu erkennen giebt, vorherbestimmen könne, und straft jene Lü
gen, welche sich mit übertriebenen Ausbeuten brüsten oder
solche gar in’s Unendliche verheissen. Der Unterrichtete wird
sich durch solche Angaben niemals täuschen lassen und dieselben
nach dem Maassstabe der hier dargelegten Grundsätze abzumessen
wissen.
Anwendung von Unterliefe zur Gährung der Branntweiuniaischen.
ln Baiern und in allen den Ländern, wo man bei Unter-
gährung des Biers viel Unterliefe erzeugt, wird dieselbe auch
statt und in Ermangelung von Oberhefe zur Gährung der Brannt
weinmaische verwendet, und sie steht ihr hierin durchaus nicht
nach; sie wirkt ebenso kräftig, bedingt, in hinreichender Menge
angewendet, eine gleich gute Vergährung der Maischen und deren
Beendigung in längstens 72 Stunden oder 3 Tagen, wenn die
Maische dazu nicht zu sehr abgekühlt worden ist; denn bei 12
bis 16° R, verläuft dieselbe beim Gebrauche genügsamer Hefe
ziemlich rasch. Die äussern Erscheinungen bei dem Gährungs-
verlaufe, namentlich an der Oberiiäche der Maische, sind hierbei
ähnlich denen bei der Obergährung; die Decke ist dabei nicht
so dick, die Temperatur steigt eben so, und während der Hefen-
gährung schlägt sich die neu gebildete Hefe zum Theil am Bo
den nieder, und es wird wegen der höheren Gährungstemperatur
auch ein Theil nach Oben gehoben. Ob hierbei von der am Bo
den abgesetzten, mit den Hülsen des Schrotes und dem Zellen
stoffe der Kartoffeln (bei Kartoffelmaische) vermengten Hefe ein
Gebrauch für die Stellung neuer Maischen zur Gährung gemacht
werden kann, muss darauf abzielenden Versuchen im Grossen
überlassen bleiben. Vorzüglich kräftig zeigt sich diese Hefe bei
Kartoffelmaischen. Am besten wird auch hier der Verlauf und
Erfolg der Gährung beobachtet mittelst des Saccharimeters, wozu
das Verfahren bereits bekannt ist,