Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

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zur Extraction neuer Trester verwendet. Diese Trester können 
nicht lange aufbewahrt und müssen möglichst bald verarbeitet 
werden, wenn sic nicht sauer und dadurch Verluste an Alkohol 
bedingt werden sollen. Der Tresterbranntwein ist von geringerer 
Qualität. 
Die vom Moste abgepressten Trester werden zum 
Th eil zur Fabrikation künstlicher Weine verwendet, und sind 
für diese Anwendung allen anderen Beeren vorzuziehen, indem 
sie die weinähnlichsten Getränke liefern. In Fässer eingestampft 
und verschlossen, lassen sich diese Trester lange Zeit aufbewah 
ren und versenden. Dies ist besonders wichtig für England, wo 
viel künstlicher Wein fabricirt wird, und man statt der verwen 
deten Beeren die nöthigen Trester aus den Weinländern (Frank 
reich, Spanien, Portugal) beziehen könnte. 
Um daraus Branntwein zu erzeugen, müssen die Trester mit 
Wasser angerührt (eingemaischt), der Selbstgährung überlassen 
und nach beendigter Gährung destillirt werden, um den Alkohol 
aus der gegohrenen Masse zu scheiden. Auch hier kann man 
die Flüssigkeit für sich destilliren, die abgepressten Trester aber 
mit Wasser ext'rahircn u. s. w. 
Wendet man statt Wasser zum Einmaischen der Trester Stär 
kezuckerwasser an, so kann man dabei derselben Vortheile theil- 
haftig werden, welche vorn bei der Gährung der Traubenmai- 
sclie mit demselben Zusatz bereits angegeben wurden. 
Die Weinhefe giebt bei der Destillation einen Branntwein, 
welcher von geringerem Werthe ist, nämlich mehr Weinfuselöl 
enthält. 
Braimtweiiierzeuguii£ aus Kirschen und Zwetschken. 
Alle Obst- und Beerenarten können im Verhältnisse 
ihres Zuckergehaltes bei zweckmässiger Behandlung Branntwein 
geben und zur Branntweinerzeugung verwendet werden. Vor 
Allen werden aber dazu Kirschen und Zwetschken gebraucht, 
daher hier nur von den letzteren die Rede sein soll, wobei je 
doch alles das, was hierüber gesagt wird, auch auf die anderen 
Obst- und Beerensorten Anwendung findet. 
Die Säfte dieser Früchte sind der Selbstgährung fähig; für
	        
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