Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

Den aus Zwetschken erzeugten Branntwein nennt man Sli 
wowitz und den aus Kirschen erzeugten Kirschgeist. .» 
Braimtweincrzeugung aus Vogelbeeren. 
Branntwein aus Vogelbeeren wurde in Böhmen an verschie 
denen Orten schon seit 50 Jahren erzeugt, und in der That, 
da man häufig die Landstrassen mit Vogelbeerbaum-Alleen be 
setzt findet, die manches Jahr voll von Früchten sind, so lässt sich 
davon local und zeitweilig ein nützlicher Gebrauch zur Brannt 
wein erz cu gung mach cn. 
Die reifen Vogelbeeren sollen von den Stielen abgenommen 
werden, wobei man Vorrichtungen anwenden kann, welche ähn 
lich denen eonstruirt sind, deren man sich zum Abbeeren der 
Weintrauben bedient. Hierauf werden sie zerquetscht, wozu die 
gewöhnlichen Kartoffel- oder Malzquetschmühlen zu gebrauchen 
sein möchten. Dadurch wird der Saft biosgelegt und mit der 
atmosphärischen Luft in Berührung gebracht, was zum Eintritte 
der Selbstgährung nothwendig ist. Den Vogelbeerenbrei bringt 
man in einen Bottich von entsprechender Grösse und belässt 
darin einen etwa handhohen Steigraum. Die Temperatur der 
Maische und des Gährlocals soll 12 bis 15° R. betragen. In 24 
Stunden beginnt die Gährung von selbst und ohne Zusatz von 
Hefe und ist dann in 5 bis 6 Tagen beendigt. Man erkennt 
das Ende der Gährung durch Beobachtung des Gährungsverlaufes 
mit dem Saccharimeter. 
Der Vogelbeerensäft hat keine bedeutende Concentration. 
Er zeigt 8 bis 10 pCt. am Saccharimeter und vergährt bis zu 
einer Saccharimeter - Anzeige von 3—4 Graden. Wenn diese 
letztere durch 24 Stunden stationär bleibt, ist die Gährung be 
endigt, und kann zum Abtriebe der reifen Maische geschritten 
werden. 
Der gewonnene Vogelbeeren-Branntwein hat Aelmlichkeit 
mit dem Sliwowitz und dürfte ihn wohl ersetzen können. Aus 
100 ft ausgereiften Vogelbeeren erhält man aber nur 2 bis 2 '/ 3 
Maass Branntwein von 50 pCt. Alkoholgehalt nach dem Inhalts- 
maassc. Diese geringe Ausbeute vertheuert jenen Branntwein, 
besonders bei der Besteuerung seiner Erzeugung nach dem be 
nützten Gahrbottichraum.
	        
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