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und dazu die Maische aus den zu verarbeitenden Stoffen nach
verschiedenen Methoden, von verschiedener Concentration und
mit den bekannten die Gährung befördernden Zusätzen kunst-
mässig erzeugt und alle vorgekommenen Erscheinungen und statt
gefundenen Einflüsse aufgezeichnet. Nach Vollendung der Haupt-
gährung wird wieder die Saccharimeter-Anzeige der reifen Mai
schen ermittelt und nun durch Vergleichung erkannt, welches
Verfahren, welche Concentration und welche Zusätze &c. das
beste Vergährungsresultat geliefert haben.
Hiernach wird man sich nun beim Betriebe im Grossen
richten können.
Bei der Verarbeitung von zuckerhaltigen Stoffen, wozu ge
genwärtig insbesonders die Bübenzuckennelasse gehört, ist die
Vergährungsfähigkeit der mit Wasser verdünnten Flüssigkeit be
dingt von ihrem Zuckergehalte; sie ist aber im Vorhinein unbe
kannt. Wie wichtig erscheint es nicht bei ihrer Anwendung zur
Weingeistfabrikation, den Grad der Vergährungsfähigkeit dersel
ben kennen zu lernen, um beim Betriebe im Grossen zu wissen,
ob die Vergährung der Melasse eine vollständige und demge
mäss die Weingeistausbeute eine dem Zuckergehalte entspre
chende sei.
Zu dem Ende wird die Melasse mit Wasser auf circa 20
Grad Saccharimeter-Anzeige verdünnt, wenn sie alkalisch reagirte,
mit verdünnter Schwefelsäure neutralisirt, auf eine Temperatur
von 20° II. gestellt, davon 1 Eimer genommen und dieselbe mit
1 Pfund vorbereiteter Press- oder breiiger Bierhefe versetzt zur
Gährung gebracht. Um das zu hohe Aufsteigen des Hefenschaumes
zu verhindern, sind am Besten einige Handvoll Malztreber oder
die Treber einer abgeseihten Branntweinmaische aus mehligen
Stoffen zuzusetzen.
Der Kübel mit dieser Flüssigkeit wird an einen warmen Ort
am Besten in die Brennstube gestellt und Anfangs bedeckt.
Die grosse Masse der angewendeten Hefe bewirkt nicht nur
einen schnellen Gährungsverlauf, sondern auch eine vollständige
Vergährung des Zuckers. Nach 36 Stunden und nach 48 Stun
den wird die gährende und gegohrene Flüssigkeit auf ihre Sac
charimeter-Anzeige geprüft. Man wird meistens finden, dass die
Gährung schon in 36 Stunden vollendet ist und dass die Atte
nuation in den weiteren 12 Stunden nicht mehr zunimmt. Die