Ln vorhergehenden Abschnitte wurde gelehrt, durch geistige
Gährung eine alkoholhaltige Flüssigkeit oder-Maische zu erzeu
gen; diese ist aber hierbei nicht unmittelbar Gegenstand der
Benützung, sondern man hat vielmehr die Absicht, den darin
enthaltenen Alkohol daraus zu scheiden und in Vermischung mit
mehr oder weniger Wasser in Form von Branntwein oder
Weingeist zum Genüsse oder für den Handel zu anderwei
tigem Gebrauche darzustellen. Diese Abscheidung geschieht
durch Destillation und gründet sich auf die Flüchtigkeit
des Alkohols und Wassers beim Sieden der alkoholhaltigen Flüs
sigkeit — eine Operation, die man insbesondere dasBrenne n,
den Vorgang den Abtrieb nennt, und wovon dieser Indu
striezweig den Namen Brennerei oder Branntwein
brennerei erhalten hat — eine Benennung, die man neuerer
Zeit bei grösseren Anstalten dieser Art in „W e i n g e i s t fa
hr i k a t i o n“ umgestaltete und auf die Betriebsanstalten selbst
ausdehnte.
Vom Alkohol und seinem Verhalten ist schon im I. Bande
S. 113 gehandelt worden, weshalb sich hier blos darauf berufen
wird; es ist aber nothwendig, sich das dort Gesagte in’s Ge
dächtnis zurückzuführen, um das Folgende verstehen und ge
hörig auffassen zu können.
Der Alkohol ist flüchtiger als Wasser und siedet schon bei
63° R., während das letztere erst bei 80° R. kocht und dabei
rasch verdampft. Gleichwohl reicht dieser Unterschied im Siede-
puncte und in der Verdampfbarkeit nicht hin, das Wasser aus
einem Gemische derselben vollständig abzusondern, sondern immer
verdampft zugleich mit dem Alkohol eine gewisse Menge Wasser,