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Gehalt an Fuselöl ist noch so gross, dass sich davon auf dem
Nachlauf zu Ende des Abtriebes Fettaugen (Oelaugen) bilden,
welche abgenommen werden können. Aus dem Nachlauf sowohl
vom Lutter als vom Branntwein lässt sich das Fuselöl am be
sten gewinnen, besonders wenn der Abtrieb der Schlempe so
wohl als des Phlegma über die Gebühr fortgesetzt wird.
Der gewonnene Branntwein muss vollkommen klar sein, er
darf nicht sauer reagiren, keinen Grünspan enthalten, was mit
dem bereits genannten Reagens geprüft wird, und er soll den
erforderlichen Alkoholgehalt besitzen. Den letztem bestimmt
man mittelst der Branntweinwagen oder Alkoholometer, wovon
schon im I. Bande S. 117 die Rede war, und später noch um
ständlicher gehandelt werden wird.
Berechnung der Branntwein-Ausbeute aus dem Ablaufe.
Aus dem ermittelten Alkoholgehalte mit Rücksicht auf die
Menge (absolutes Gewicht oder Inhaltsmaass) des Branntweins
wird die Ausbeute an Alkohol aus dem verarbeiteten rohen Ma
teriale berechnet, und kann nun hiernach auch auf den dazu
verwendeten versteuerten Gährbottichraum bezogen werden. 50
Metzen Kartoffeln zu 80 E pr. Metzen wurden mit dem Grün
malze aus 3 Metzen Gerste ä 70 E und 40 E Hefenschrot in
einem versteuerten Gährbottichraum von 75 Wiener Eimer ein-
gemaisclit und gegohren. Beim Abtriebe der reifen Maische
würden 2000 E Lutter von 16 pCt. Alkoholgehalt und beim
Weinen desselben 660 E Branntwein von 42 pCt. Alkoholgehalt
(20° der Wiener Branntwein wage = 50 pCt. T ralle s), dann
340 E Nachlauf von 12 pCt. Alkoholgehalt gewonnen. Der Al
koholgehalt des Lutters beträgt demnach:
2000 X 16
100
660 X 42
100
320 i£, und der des Branntweins:
277.2 E-
im Nachlauf des Branntweins:
_ 340 X 12 _
100
. 40.8 E
Zusammen im Branntwein und Nachlauf . 318.0 E.