Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

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aus gleicher Ursache sehr langsam und vorsichtig betreiben, bis 
nach y 4 oder '/ 8 Stunde das Aufschäumen nachgelassen, die 
Maische überhaupt durch das längere Kochen die Eigenschaft zu 
schäumen verloren hat, worauf wieder das Feuer allmälig ver 
stärkt und der Abtrieb beschleunigt werden kann. 
Bevor noch der Lutter aus dem Kühler abzufliessen beginnt, 
erkennt man den Eintritt des Kochens und der Dampfbildung 
(der Destillation) an dem Helmrohr, welches wegen der durch 
dasselbe streichenden Dämpfe nun so heiss wird , dass man es 
mit der Hand nicht mehr berühren kann, ohne sich zu ver 
brennen. Von da ab beginnt die Destillation und der Ablauf 
des Lutters. 
Beim Weinen hingegen, wo man es mit keiner schleimigen, 
stark schäumenden Flüssigkeit zu thun hat, kann die Erhitzung 
des Lutters bis zum Kochen und die Destillation rascher betrie 
ben werden. 
Die Destillation der Maische bedingt daher ihrer schleimi 
gen Beschaffenheit und schäumenden Eigenschaft wegen eine 
nicht unwesentliche Verzögerung des Abtriebes, welcher sich um 
so fühlbarer macht, in je mehreren Füllungen die Maische abge 
trieben werden muss und je voller dabei die Blase gemacht wird. 
Da nun die Entleerungen der Blase und die Füllungen der 
selben mit frischer Maische auch einen Zeitaufwand in Anspruch 
nehmen, so haben in diesem Anbetrachte grosse Blasen, welche 
die ganze, auf einmal abzutreibende Maische fassen, einen ent 
schiedenen Vorzug vor den kleineren (bei gleicher Feuerfläche), 
mittelst welcher die Maische in mehreren Füllungen abgetrieben 
werden muss. Wir werden jedoch später sehen, dass den kleine 
ren Blasen aus anderen Gründen und unter anderen Umständen 
dennoch der Vorzug gebührt. 
Eine alkoholreichere Maische bedarf zum Abtriebe eines 
längeren Zeitaufwandes als eine solche, welche weniger Alkohol 
enthält, weil von der ersteren eine grössere Menge Lutter ab 
getrieben werden muss, um sie zu entgeisten. 
Es ist notliwendig, alle diese Umstände, welche auf die 
Zeitdauer des Abtriebes Bezug haben, zu berücksichtigen; denn 
die Branntweinerzeugung unterliegt in allen Ländern der Be 
steuerung und deshalb auch der Abtrieb einer Controle, wobei 
nicht nur die Tageszeit festgestellt ist, in welcher der Abtrieb
	        
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