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aus gleicher Ursache sehr langsam und vorsichtig betreiben, bis
nach y 4 oder '/ 8 Stunde das Aufschäumen nachgelassen, die
Maische überhaupt durch das längere Kochen die Eigenschaft zu
schäumen verloren hat, worauf wieder das Feuer allmälig ver
stärkt und der Abtrieb beschleunigt werden kann.
Bevor noch der Lutter aus dem Kühler abzufliessen beginnt,
erkennt man den Eintritt des Kochens und der Dampfbildung
(der Destillation) an dem Helmrohr, welches wegen der durch
dasselbe streichenden Dämpfe nun so heiss wird , dass man es
mit der Hand nicht mehr berühren kann, ohne sich zu ver
brennen. Von da ab beginnt die Destillation und der Ablauf
des Lutters.
Beim Weinen hingegen, wo man es mit keiner schleimigen,
stark schäumenden Flüssigkeit zu thun hat, kann die Erhitzung
des Lutters bis zum Kochen und die Destillation rascher betrie
ben werden.
Die Destillation der Maische bedingt daher ihrer schleimi
gen Beschaffenheit und schäumenden Eigenschaft wegen eine
nicht unwesentliche Verzögerung des Abtriebes, welcher sich um
so fühlbarer macht, in je mehreren Füllungen die Maische abge
trieben werden muss und je voller dabei die Blase gemacht wird.
Da nun die Entleerungen der Blase und die Füllungen der
selben mit frischer Maische auch einen Zeitaufwand in Anspruch
nehmen, so haben in diesem Anbetrachte grosse Blasen, welche
die ganze, auf einmal abzutreibende Maische fassen, einen ent
schiedenen Vorzug vor den kleineren (bei gleicher Feuerfläche),
mittelst welcher die Maische in mehreren Füllungen abgetrieben
werden muss. Wir werden jedoch später sehen, dass den kleine
ren Blasen aus anderen Gründen und unter anderen Umständen
dennoch der Vorzug gebührt.
Eine alkoholreichere Maische bedarf zum Abtriebe eines
längeren Zeitaufwandes als eine solche, welche weniger Alkohol
enthält, weil von der ersteren eine grössere Menge Lutter ab
getrieben werden muss, um sie zu entgeisten.
Es ist notliwendig, alle diese Umstände, welche auf die
Zeitdauer des Abtriebes Bezug haben, zu berücksichtigen; denn
die Branntweinerzeugung unterliegt in allen Ländern der Be
steuerung und deshalb auch der Abtrieb einer Controle, wobei
nicht nur die Tageszeit festgestellt ist, in welcher der Abtrieb