Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

292 
enthaltenen Alkohol mit zu gewinnen; macht —— =11 B 
(in gerader Zahl) und 34 B davon bleiben in der Schlempe. 
Diese 11 B Destillat müssen daher nebst den bemerkten 
250 B Lutter abgetrieben werden, und erfordern dazu, wenn 
man sie als Wasser berechnet, einen Mehraufwand von Wärme 
= 11 X 440 = 4840 W. E., 
welcher dem obigen Verfahren zur Last fällt. Dafür hat man 
aber schon einen alkoholreicheren Lutter erzielt. 
Man erhält (um etwa 34 B) mehr Schlempe und diese ver 
dünnter, dagegen (um etwa 34) weniger, aber alkoholreicheren 
Lutter, mithin statt 250 nur 216 B desselben, worin 40 B Al 
kohol, dessen Alkoholgehalt daher = 18.5 pCt., und welcher 
durch wiederholte Rectification noch in Branntwein oder Wein 
geist umgewandelt werden muss. 
Dabei ginge noch viel Wärme im Kühlwasser und durch 
die öfteren Rectificationen nach jedesmal erfolgter vollständiger 
Condensation und Abkühlung der Destillate verloren. 
Um auch noch einen Tlieil ersterer einzubringen und letztere 
als abgesonderte Operationen zu ersparen, hat man die gebun 
dene Wärme der übergehenden Dämpfe noch benützt, um mit 
telst derselben während des Abtriebs selbst eine wiederholte 
Destillation und dadurch Rectification der bereits condensirten 
Flüssigkeit (des Destillats), so wie eine Entwässerung desselben 
eintreten zu lassen, wodurch dahin gelangt wurde, unmittelbar 
aus der Maische nicht nur ein alkoholhaltigeres, sondern auch 
reineres Destillat (Branntwein, Weingeist) zu erzielen. 
Die Vorrichtungen, welche man dazu an wendet, nennt man 
Rectificatoren und Dephlegmatoren, und weil man die 
selben mit einander sehr häufig verwechselt und oft noch sehr 
irrthümliche Begriffe von denselben hat, so ist es nothwendig, 
hier vorerst in eine nähere Betrachtung derselben und ihres 
Princips einzugehen. 
Die Rectification und das Rectificationsprincip. 
Rectificiren heisst, eine schon einmal destillirte Flüssig 
keit nochmals destilliren, theils um dieselbe zu reinigen und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.