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schränkt, welche, im gebundenen Zustande in den Lutterdämpfen
vorhanden, dazu verwendet werden kann, und wobei der Um
stand Einfluss nimmt, ob man aus der Maische unmittelbar nur
Branntwein oder hochgradigen Weingeist zu erzeugen die Ab
sicht hat. Betrachtungen, auf Zahlen gestützt, werden auch hier
zur richtigen Erkenntniss führen, wobei wir, der möglichen Ver
gleichung wegen, bei dem angenommenen Beispiele stehen bleiben
wollen.
In 250 -f- 11 = 261 E Lutterdampf, bestehend aus 42 E
Alkohol- und 219 E Wasserdampf sind an freier und gebundener
Wärme enthalten und müssen demselben entzogen werden, wenn
er verdichtet und der Lutter bis 10° R. abgekühlt werden soll
und zwar:
im Wasserdarhpf = 219 X 510 = . . . 111690 W. E.
„ Alkohol = 42 X 244 = . . . 10248 „
Zusammen . 121938 W. E.
Es sollten daraus aber nur 95 E Brannt
wein von 42 pCt. Alkoholgehalt gewonnen werden,
worin 55 E Wasser und 40 E Alkohol enthal
ten sind, und so müsste bei der Verdichtung
der Dämpfe desselben ihnen an freier und ge
bundener Wärme entzogen werden, und zwar:
dem Wasserdampf = 55 X 510 = ... 28050 W. E.
„ Alkoholdampf = 40 X 244 = . . . 9760 „
Zusammen . 37810 W. E.
und es erübrigte mithin zur Wiederbenützung
ein Wärmequantum von 84065 „
Wollte man nun den Branntweindampf statt mit Kühlwasser
mit der vorzuwärmenden Maische abkühlen und verdichten, um
diese dadurch vorzuwärmen, so lässt sich nun leicht beweisen,
dass dies unausführbar ist; denn die zur Basis der Berechnung
angenommenen 1000 E Maische bedürfen an Wärme zur Vorwär
mung von 15 bis 60° R., und zwar:
das Wasser 960 X 45 = 43200 W. E.
der Alkohol 40 X 30 = 1200 „
Zusammen . 44400 W. E.
während der Brauntweindampf davon nur . . . 37810 „
mithin um . . 6590 W. E.