schaffen, dass nicht mehr Kartoffeln in denselben eingefüllt wor
den sind und eingefüllt werden können, als angegeben wurde;
denn dies ist eines der gewöhnlichen Kunststückchen derjenigen
Brenner, die sich mit übergrossen Ausbeuten aus dem Schef
fel oder dem Metzen Kartoffeln rühmen.
Aus den Kartoffeln allein, ohne Zusatz von Malz oder rohem
Getreide, kann kein Branntwein erzeugt werden; dieser Zusatz
trägt offenbar zur Vergrösserung der Alkoholausbeute bei, und
man findet daher Angaben über Ausbeuten an Alkohol aus den
Kartoffeln inclusive und exclusive des zugesetzten Malzes.
Im ersten Falle muss man wissen, wie viel Malz (und allenfalls
rohes Getreide) den Kartoffeln zugesetzt worden, und in beiden
Fällen ist es nothwendig zu wissen, welche Alkoholausbeute man
dem zugesetzten Malze zuzurechnen habe. Hierin wird denn sehr
willkürlich verfahren und dem zugesetzten Malze gemeiniglich
weniger zugerechnet, als ihm zukommt, wodurch die Aus
beute aus den Kartoffeln ungebührlich in die Höhe
gerechnet wird. Es liegt aber sehr nahe und muss als
Grundsatz festgestellt werden, dass, weil beiderlei Extracte, das
aus den Kartoffeln und jenes aus dem Malze, gemeinschaftlich
in der Maischwürze aufgelöst sind und ebenso gemeinschaftlich
vergähren, sie mithin auch einen gemeinschaftlichen, ihrer in
die Würze gelieferten Extractmenge proportionalen Autheil an
der Alkoholausbeute haben müssen, während man gemeiniglich
für das Malz nur jenen Antheil Alkohol in Rechnung nimmt,
welchen es für sich eingemaischt und vergohren geliefert haben
würde. Dies ist aber irrig; denn das Malz ist es ja, welches
die Kartoffeln zur Zuckerbildung und die Maische zur Vcrgäh-
rung bringt, was durch den Maischproeess ohne Malz nicht mög
lich ist, und bei schlechter Vergährung der Maischen,
mithin geringerer Alkoholausbeute, würde dem Malze
immer die gleiche Ausbeute zugerechnet werden, jene
aus den Kartoffeln daher wieder zu klein ausfallen. So aber,
bei der Beziehung auf die vergährbare Extractmenge, welche sie
in die Maischwürze liefern, concurriren sie immer auf eine pro
portionale Weise an derselben mit. Wenn daher auf je 100 B
Kartoffeln (17.3 B Extract) 5 B Gerstenschweichmalz (2.75 B